AGB

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  • AGB Lizenzvertrag

    Allgemeine Geschäftsbedingungen zum Lizenzvertrag (AGB Lizenzvertrag) der Firma ComVisYou Inh. Alexander Hecht, Güterbahnhofstr. 1, 09350 Lichtenstein/Sa.


    Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden nur noch als AGB bezeichnet) finden Anwendung auf alle rechtlichen Beziehungen zwischen der Firma ComVisYou, Inhaber: Alexander Hecht, (im Folgenden nur noch als ComVisYou bezeichnet) und Vertragspartnern (im Folgenden nur noch als Kunde bezeichnet), welche Leistungen von ComVisYou in Anspruch nehmen. (AGB Lizenzvertrag Stand: 11.01.2011, zuletzt aktualisiert am 14.02.2024) © Vervielfältigung verboten.


    § 1 Allgemeine Bestimmungen / Anwendungsbereich / Vertragssprache


    1) Diese AGB gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen ComVisYou und Kunden, welche Lizenzrechte an dem Leistungsgegenstand „Überzeugungssystem“ erwerben. Mit Zustandekommen des Vertrages bestätigt der Kunde, diese AGB zur Kenntnis genommen zu haben und als Bestandteil des Vertrages zu akzeptieren. Die Vertragssprache ist deutsch. 


    2) Vertragspartner im Sinne dieser AGB sind ausschließlich Unternehmer im Sinne von § 14 BGB. Als Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft zu verstehen, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäftes in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Mit Bestätigung dieser AGB bestätigt der Kunde Unternehmer im Sinne von § 14 BGB zu sein und in dieser Funktion zu handeln. 


    3) Diese AGB gelten für alle geschäftlichen Handlungen und Beziehungen zwischen ComVisYou und dem Kunden, welche in Zusammenhang mit dem Erwerb von Lizenzrechten an dem Vertragsgegenstand „Überzeugungssystem“ stehen. ComVisYou erbringt alle Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser AGB. Es gilt die zum Zeitpunkt der Vornahme der geschäftlichen Handlung gültige Fassung (der AGB), soweit diese nicht durch andere Vereinbarungen abgeändert worden ist. 


    4) Diese AGB gelten auch dann, wenn der Kunde von diesen AGB abweichende Bestimmungen verwendet oder in Kenntnis entgegenstehender AGB des Kunden Leistungen an diesen erbracht werden. Abweichende, ergänzende oder entgegenstehende AGB des Kunden werden mithin selbst bei Kenntnis Vertragsbestandteil, mit Ausnahme, dass eine schriftliche Zustimmung durch ComVisYou in Hinblick auf die Geltung vorliegt. 


    § 2 Vertragsgegenstand


    1) Gegenstand dieses Vertrages ist die dauerhafte Zurverfügungstellung der Lizenz an dem vertraglich vereinbarten Leistungsgegenstand. Der Umfang des Leistungsgegenstandes ergibt sich aus dem zwischen den Vertragsparteien vereinbarten Inhalt. 


    2) An folgenden Leistungsgegenständen kann der Kunde, was vertraglich zu vereinbaren ist, eine zeitlich beschränkte Nutzungslizenz erwerben, dem


    2.1.) „Leistungsgegenstand „Überzeugungssystem – Nr. 1“. Dies umfasst die Dokumente: 


    • Überzeugungssystem (Excel mit dem Tabellenblatt MES als Entwurf für Modul 1 Mindset: Gewinner, Modul 2 Strategie: Erfolg, Modul 3 Positionierung: Experte und Modul 4 Spezialisierung: Gewinn)


    2.2.) „Leistungsgegenstand „Überzeugungssystem – Telefonat“. Dies umfasst die Dokumente: 


    • Überzeugungssystem (Excel mit den Tabellenblättern L und T als Entwurf für Modul 5 Leadgewinnung: Premium, Modul 6 Akquisepräsentation: Nr. 1, Modul 7 Vorqualifizierung: Assistenz / Chef und Modul 8 Qualifizierung: Chef Termin)

    • Lead-Liste (Tabellenblatt L aus Excel)

    • Wort-für-Wort-Skript und Leitfaden zur Telefonakquise inkl. Vorlage E-Mail (Tabellenblatt T aus Excel)


    2.3.) „Leistungsgegenstand „Überzeugungssystem – Persönliches Gespräch“. Dies umfasst die Dokumente: 


    • Überzeugungssystem (Excel mit den Tabellenblättern MES, L, T, P, 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, S, R1, R2, PV, 13, 14, 15, W, A, V, I, II und Umsatztabelle in 1 Excel-Datei inklusive Leadlisten-Verknüpfungen als Entwurf für Modul 9 Verkaufspräsentation: Nr. 1, Modul 10 Abschluss: System DIGITAL, Modul 11 Einwandauflösung: Schema DIGITAL und Modul 12 Empfehlung: Hochwertig DIGITAL)

    • Leadliste L als Datenbank für Interessenten und Kundenkontakte (Tabellenblatt L aus Excel)

    • Bedarfsanalyse (Tabellenblatt P aus Excel)

    • Verkaufspräsentation: Nr. 1 (Tabellenblätter 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, S, R1, R2, PV, 13, 14, 15, W, A aus Excel inklusive jeweils 1 Bild als Entwurf / Muster pro Tabellenblatt)

    • Abschluss: System DIGITAL (Tabellenblätter 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, S, R1, R2, PV, 13, 14, 15, W aus Excel inklusive jeweils Wort-für-Wort-Skript mit Schritt-für-Schritt-Anleitung / Leitfaden zum Verkaufsgespräch im dazugehörigen Textfeld als Entwurf / Muster pro Tabellenblatt)

    • Ihr Return on Invest (ROI) / Renta / wirtschaftliche Seite / finanzielle Rahmenbedingung (Tabellenblätter R1 & R2 aus Excel)

    • Einwandauflösung: Schema DIGITAL (Tabellenblätter R2, PV, 13, 14, 15 aus Excel + Tabellenblatt W „Warten kostet“ aus Excel jeweils als Entwurf)

    • Empfehlungen: Hochwertig DIGITAL (Tabellenblatt A „Aktion: Unternehmen empfehlen Unternehmen“ aus Excel als Entwurf)

    • Erfassungsmaske für Vertragsdaten V inklusive Rechnungsvorlage I und II sowie Umsatztabelle für Kunden (Tabellenblätter V, I, II und Umsatztabelle aus Excel als Entwurf)


    3) Der Kunde erhält den vertraglich vereinbarten Leistungsgegenstand auf einem elektronischen Dateiformat (1 Excel), wobei klargestellt wird, dass jeweils nur ein Dateiformat (1 Tabellenblatt aus Excel) je Dokument / Entwurf / Muster geschuldet ist.


    § 3 Nutzungsrecht / Urheberrecht / Rechtevereinbarung / Copyright / Urheber ist Alexander Hecht


    1) Der Leistungsgegenstand ist urheberrechtlich geschützt. Es gelten ausschließlich die Nutzungsrechte dieser AGB.

     

    2) Diese Nutzungslizenz ist begrenzt auf die zwischen den Parteien vereinbarten Stücklizenz je Mitarbeiter. Es wird mithin klargestellt, dass die Anzahl der Lizenzen begrenzt wird auf die Mitarbeiteranzahl, welche zwischen den Parteien individuell festgelegt wird. Eine Mehrfachnutzung ist nicht zulässig. Der Kunde erwirbt ein zeitlich auf einen Zeitraum von 12 Monaten ab Zustandekommen des Vertrages beschränktes Nutzungsrecht. 


    3) Es wird ein einfaches Nutzungsrecht übertragen. Mithin ist es dem Kunden nicht gestattet, weitere Unterlizenzen einzuräumen. Ebenso ist es dem Kunden nicht gestattet, die Lizenzen durch andere Unternehmen als das des Kunden zu nutzen und / oder zu übertragen. Eine Vervielfältigung, Veröffentlichung und / oder Verwertung, Weiterentwicklung sowie Weiterverarbeitung ist untersagt.


    4) Der Einsatz des Leistungsgegenstandes innerhalb eines Mehrstationen-Rechnersystems ist unzulässig, sofern damit die Möglichkeit der zeitgleichen Mehrfachnutzung des Leistungsgegenstandes geschaffen wird, es sei denn, dass eine solche Lizenz zur Mehrfachnutzung erworben worden ist. 


    5) Das vollumfängliche Nutzungsrecht beginnt mit der vollständigen und vorbehaltlosen Zahlung der Lizenzgebühr. 


    6) Über die Nutzung durch Lizenzerteilung hinausgehende Rechte erwirbt der Kunde hierdurch nicht. 

     

    7) Der Leistungsgegenstand darf nicht Dritten zugänglich gemacht werden oder zu gewerblichen Zwecken weitervermietet oder unterlizenziert werden. Der Kunde ist zur Anbringung eines Copy-Rechts-Vermerks an dem Leistungsgegenstand verpflichtet. 


    § 4 Vergütung / Fälligkeit


    1) Die Höhe der Vergütung ergibt sich aus der zwischen den Vertragsparteien individuell getroffenen Vereinbarung / dem Auftragsformular, zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. 


    2) Mit Unterzeichnung des Auftrages sind 100 Prozent der vertraglich vereinbarten Vergütung zur sofortigen Zahlung fällig. Mit Zahlungseingang stellt ComVisYou dem Kunden den vollumfänglichen Leistungsgegenstand zur Verfügung. Die Zahlungen bedingen eine ordnungsgemäße Rechnungslegung. Der unterschriebene Lizenzvertrag wird als Rechnungsgrundlage online übermittelt. Die Vergütung ist jeweils im Voraus, kostenfrei an ComVisYou / den Lizenzgeber auf dessen Konto bei der:

    Kreditinstitut: gemäß Rechnung

    Kontoinhaber: ComVisYou

    IBAN: gemäß Rechnung

    BIC: gemäß Rechnung

    Zweck: Mandatsreferenz gemäß Rechnung

    zu zahlen. Eine Bezahlung der gebuchten Lizenz ist ausschließlich im Wege der Vorkasse unter Anwendung des SEPA-Firmenlastschriftmandat möglich.


    3) Der Ersatz weiterer Aufwendungen von ComVisYou bedarf der gesonderten Vereinbarung. 


    4) Die Vergütung / der Kaufpreis versteht sich als Nettobetrag zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer.


    § 5 Zahlungsbedingungen / SEPA-Firmenlastschriftmandat


    1) Die Vergütung / der Kaufpreis des Lizenzgebers ist vom Kunden grundsätzlich bei Abschluss des Vertrags in voller Höhe fällig.


    2) Der Kunde kann den geschuldeten Kaufpreis nach Wahl an ComVisYou auf eines seiner angegebenen Konten überweisen, eine (SEPA)-Einzugsermächtigung per SEPA-Firmenlastschriftmandat erteilen oder per Kreditkarte bezahlen. Im Fall einer erteilten (SEPA)-Einzugsermächtigung per SEPA-Firmenlastschriftmandat oder der Zahlung per EC-/Maestro- oder Kreditkarte wird ComVisYou die Belastung des Kontos des Kunden für den Kaufpreis und den jährlich wiederkehrenden Kaufpreis jeweils frühestens zu dem in § 1 geregelten Zeitpunkten (das Datum der Unterschrift und das jeweils darauffolgende Datum des Folgejahres gemäß Laufzeit) veranlassen. Eine ComVisYou erteilte (SEPA-) Einzugsermächtigung per SEPA-Firmenlastschriftmandat gilt bis auf Widerruf auch für weitere Lizenzen, Bestellungen und Dienstleistungen. 


    3) Für den Fall, dass vereinbarte Lastschriften nicht vom Konto des Kunden eingezogen werden können und eine Rückbuchung erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, den geschuldeten Betrag binnen drei Werktagen nach Rückbuchung an ComVisYou zu überweisen und die durch die Rückbuchung veranlassten Kosten zu übernehmen.


    4) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur zulässig, wenn der jeweils andere Vertragspartner die Aufrechnung anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Dasselbe gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch eine Vertragspartei.


    5) Nimmt der Kunde die mit ComVisYou bei Vertragsschluss vereinbarten Lizenzen unentschuldigt nicht wahr und kann ComVisYou aufgrund dessen die Lizenzen nicht erbringen, bleibt der Kunde zur Zahlung des vereinbarten Kaufpreises verpflichtet.


    6) Eine Bezahlung der gebuchten Lizenzen ist ausschließlich im Wege der Vorkasse unter Anwendung des SEPA-Firmenlastschriftmandat möglich. Zu diesem Zweck ist der Kunde verpflichtet und erklärt sein Einverständnis, ComVisYou im Nachgang des Telefonats bzw. des Persönlichen Gespräches per Online Videoberatung unmittelbar ein schriftliches und von Ihm unterschriebenes SEPA-Firmenlastschriftmandat zu übermitteln an: info@ComVisYou.de (vorab) und ComVisYou Inh. Alexander Hecht, Güterbahnhofstr. 1, 09350 Lichtenstein (postalisch im Nachgang). Dazu ist das Muster von ComVisYou zu verwenden.


    7) Kunden, Unternehmer und Kaufleute erhalten auf Anforderung (E-Mail) eine Rechnung zum vereinbarten Lizenzvertrag per E-Mail.


    8) Als Verzugszinsen gegenüber Kunden, die keine Verbraucher sind, berechnet ComVisYou dem Kunden den gesetzlichen Verzugszinssatz gemäß § 288 Abs.2 BGB (derzeit: 9%-Punkte über dem Basiszinssatz). Der Nachweis eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.


    9) ComVisYou ist jederzeit (insbesondere bei Neukunden) berechtigt, Vorleistung zu verlangen, d.h. nach Wahl von ComVisYou nur gegen Vorkasse zu leisten. Die Fälligkeitsregelung in § 614 BGB findet keine Anwendung und wird abbedungen.


    10) ComVisYou ist jederzeit, insbesondere wenn ComVisYou von einer Gefährdung seines Zahlungsanspruchs Kenntnis erhält (z.B. Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens des Kunden, keine vollständige oder fristgerechte Zahlung des Kunden, Rückbuchung einer SEPA-Abbuchung, Erklärung des Kunden, die Leistungen von ComVisYou nicht bezahlen zu wollen) berechtigt, alle offenstehenden Rechnungen ohne Mahnung sofort fällig zu stellen. Dies gilt auch für gestundete Forderungen. Darüber hinaus ist ComVisYou zur Leistungsverweigerung berechtigt, bis die Gegenleistung bewirkt oder Sicherheit für sie geleistet worden ist (§ 321 BGB). 


    11) Eine Aufrechnung der Forderungen von ComVisYou mit nicht anerkannten oder nicht rechtskräftig festgestellten Forderungen des Kunden ist ausgeschlossen. Dies gilt auch für ein Zurückbehaltungsrecht wegen solcher Gegenforderungen, soweit diese Ansprüche nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.


    12) Rechnungsreklamationen sind unverzüglich (§ 121 BGB) mitzuteilen. Nach Ablauf von 14 Tagen ab Zugang der Rechnung werden Reklamationen nicht mehr akzeptiert.


    13) Im Falle einer Ratenzahlungsvereinbarung sind sämtliche Raten fristgerecht zu zahlen. Gerät der Kunde mit der Zahlung einer Rate in Rückstand, ist ComVisYou berechtigt, die Ratenzahlungsvereinbarung zu kündigen und den gesamten dann noch offenen Betrag fällig zu stellen. 


    § 6 Kündigung / Laufzeit 


    1) Der Kunde erwirbt ein zeitlich auf einen Zeitraum von 12 Monaten ab Zustandekommen des Vertrages beschränktes Nutzungsrecht. Der Vertrag hat diese individuell (fernmündlich oder schriftlich) zwischen den Parteien vereinbarte Mindestlaufzeit. Eine Kündigung vor Ablauf der Mindestlaufzeit (insbesondere gemäß §§ 621, 627, 648 BGB) ist ausgeschlossen. Der Vertrag beginnt am Tag der fernmündlichen Vereinbarung oder spätestens am Tag der Unterschrift und ist für die im jeweiligen Hauptvertrag vereinbarte Laufzeit fest geschlossen. 


    2) Die Vertragslaufzeit verlängert sich vorbehaltlich anders lautender Vereinbarung zwischen ComVisYou und dem Kunden jeweils um die Dauer der Erstlaufzeit (Mindestlaufzeit), wenn nicht eine der Vertragsparteien den Vertrag spätestens 3 Monate vor Ablauf der Erstlaufzeit oder der verlängerten Laufzeit (= Kündigungsfrist) gekündigt hat.


    3) Vorzeitige / freie Kündigungsrechte des Kunden innerhalb der Vertragslaufzeit werden ausgeschlossen.


    4) Der Vertrag endet vorzeitig mit Ablauf des Monats, der dem Widerruf der Bestellung zum Geschäftsführer nachfolgt (Auslauffrist). Für die Auslauffrist steht ComVisYou der vertragsgemäße Kaufpreis zu.


    5) Im Fall der vorzeitigen Kündigung des Kunden aus wichtigem Grund bleibt der Vergütungsanspruch von ComVisYou unberührt. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ComVisYou kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.


    6) ComVisYou ist berechtigt, das Vertragsverhältnis mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Monatsende zu kündigen.


    7) Das Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund (§ 626 BGB) bleibt unberührt. 


    8) Jede Kündigung bedarf der Schriftform.


    § 7 Rechtsnachfolge


    ComVisYou ist im Wege der Einzelrechtsnachfolge berechtigt, die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag jederzeit mit Zustimmung des Kunden auf einen Rechtsnachfolger zu übertragen. Die Zustimmung darf nur dann verweigert werden, wenn gegen die technische oder wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des eintretenden Rechtsnachfolgers Bedenken bestehen. Die Übertragung an ein verbundenes Unternehmen im Sinne von §§ 15 ff. AktG ist auch ohne Zustimmung des Kunden zulässig. Jede Übertragung ist unverzüglich mitzuteilen. In den Fällen der Gesamtrechtsnachfolge, insbesondere nach Umwandlungsrecht, gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Diese Regelungen gelten auch für wiederholte Rechtsnachfolgen.


    § 8 Weiterentwicklung / Beratungstätigkeit


    1) ComVisYou ist nicht verpflichtet, den Leistungsgegenstand weiterzuentwickeln. 


    2) Für den Fall, dass der Kunde eine Beratung zum Leistungsgegenstand wünscht, so ist zwischen den Parteien ein gesonderter Dienstleistungsvertrag abzuschließen.


    § 9 Systemumgebung / Bestätigung des Leistungsgegenstandes


    1) Zur Erfüllung der vertraglich vereinbarten Pflichten ist ComVisYou auf die Mitwirkung des Kunden angewiesen. Die Bereitstellung und ggf. Anpassung der erforderlichen Systemumgebung (Hardware, Betriebssystem u.ä.) liegt in der Verantwortung des Kunden.


    2) Es ist die Pflicht des Kunden, zu jedem Zeitpunkt des Betriebes und der Nutzung des Leistungsgegenstandes sicherzustellen, dass die auf den Leistungsgegenstand zugrunde liegenden Dokumenten aufgespielten und / oder integrierten Daten gegen Datenverlust und / oder Datendiebstahl gesichert werden. Die Datensicherung und die Einhaltung der Rechte und Pflichten im Hinblick auf datenschutzrechtliche Bestimmungen, welche die auf den Leistungsgegenstand aufgespielten und / oder integrierten Daten durch den Kunden und / oder im Auftrag des Kunden aufgespielte und / oder integrierte Daten, betreffen, obliegt dem Kunden und ist keine Verpflichtung von ComVisYou. Der Kunde muss geeignete sowie dauerhafte Sicherungsmaßnahmen treffen.

     

    3) Vor Abschluss des Vertrages zwischen ComVisYou und dem Kunden werden sämtliche dem Leistungsgegenstand zugrunde liegenden Dokumente mit dem Kunden besichtigt und mit ComVisYou besprochen. Es wird klargestellt, dass keine weiteren als die besprochenen Dokumente zur Verfügung gestellt werden müssen und dies den vollumfänglichen und abschließenden Leistungsgegenstand umfasst. 


    § 10 Vertraulichkeit / Verschwiegenheit / Geheimhaltung / Passwort


    1) Der Kunde trägt die Verantwortung für die Nutzung und den eventuellen Missbrauch von Zugangsnummern und Passwörtern, die er von ComVisYou erhält. Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche Zugangsdaten gesichert aufzubewahren und vor dem Zugriff unberechtigter Dritter zu schützen. Dies gilt auch im Hinblick auf den Zugang zum Leistungsgegenstand. 


    2) Sämtliche zwischen den Parteien ausgetauschten Informationen und etwaige Geschäftsgeheimnisse sind vertraulich zu behandeln. 


    3) Soweit dem Kunden bei der Nutzung des Leistungsgegenstandes oder im Rahmen von entsprechenden Vorbereitungshandlungen Betriebsgeheimnisse offenbart werden, verpflichtet er sich zur Wahrung dieser Geheimnisse auf unbegrenzte Zeit.


    § 11 Haftung / Gefahrübergang / Haftungsausschluss


    1) ComVisYou haftet uneingeschränkt nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. ComVisYou haftet für einfache Fahrlässigkeit dem Grunde nach nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszweckes von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht). Für einfache Fahrlässigkeit haftet ComVisYou in der Höhe begrenzt auf vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. 


    2) Die vorstehenden Haftungsbegrenzungen gelten nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz und für Ansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Dies gilt auch für Pflichtverletzungen von Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertretern von ComVisYou. 


    3) Eine Haftung von ComVisYou für vertragswidrigen Gebrauch des Leistungsgegenstandes wird ausgeschlossen. Schäden, die hieraus entstehen, können ComVisYou gegenüber nicht geltend gemacht werden. Ferner wird eine Haftung für Schäden aus entgangenem Gewinn, Betriebsunterbrechung, Verlust von geschäftlichen Informationen, von Daten oder aus anderem finanziellem Verlust nicht übernommen. Dies gilt unabhängig der Tatsache, ob der Leistungsgegenstand vertragswidrig genutzt worden ist. 


    § 12 Gewährleistung / Rügeobliegenheit / Untersuchungspflicht / Gefahrübergang


    1) Eine Garantie und / oder Gewährleistung, dass der wirtschaftlich beabsichtigte Erfolg durch die Nutzung des Vertragsgegenstandes eintritt, kann nicht übernommen werden. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart, schuldet ComVisYou auch insoweit nicht die Erbringung eines Werks. Ausdrücklich nicht Vertragsgegenstand ist die Erzielung eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolges. Unerheblich ist ebenfalls, ob oder wann dieser erzielt ist. Insbesondere kann ComVisYou lediglich den Erfolg bestimmter Maßnahmen anhand von Erfahrungswerten prognostizieren. Dem Kunden ist bewusst, dass ein diesbezüglicher Erfolg von ComVisYou nicht geschuldet wird. Ein Anspruch auf Erreichen eines konkreten Erfolgs besteht im Grundsatz nicht.


    2) Im Übrigen beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Übernahme des Vertragsgegenstandes.


    3) Die Gefahr des Unterganges des Vertragsgegenstandes geht mit Übergabe des Vertragsgegenstandes an den Kunden über. Hat der Kunde den Vertrag in seiner Eigenschaft als Unternehmer im Sinne von § 377 HGB abgegeben, so unterliegt der Kunde der Untersuchungs- und Rügepflicht i.S.v. § 377 HGB im Sinne der Bestimmungen dieser AGB. Der Kunde hat den Leistungsgegenstand unverzüglich nach Übergabe zu untersuchen, soweit dies nach ordnungsgemäßem Geschäftsgang tunlich ist. Zeigt sich hierbei ein Mangel, ist dieser ComVisYou unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt der Kunde diese Anzeige, so gilt der Leistungsgegenstand als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Zeigt sich später ein solcher Mangel, so muss die Anzeige unverzüglich nach Entdeckung gemacht werden. Andernfalls gilt der Leistungsgegenstand auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt. Eine Annahmeverweigerung des Kunden wegen unerheblicher Mängel ist unzulässig. Die Untersuchung des Leistungsgegenstandes erfolgt unverzüglich, wenn ein Zeitraum von 2 Wochen ab Übergabe des Leistungsgegenstandes nicht überschritten wird. Die Mängelanzeige muss schriftlich erfolgen.


    § 13 Widerruf


    Der Auftragnehmer schließt Verträge ausschließlich mit Unternehmern im Sinne § 14 BGB. Es besteht kein Widerrufsrecht des Auftraggebers, auch wenn der Vertrag ausschließlich unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln geschlossen wird.



    § 14 Salvatorische Klausel / Schlussbestimmungen / Schriftform


    1) Sollten eine oder mehrere Regelungen dieses Vertrages unwirksam sein, ihre Wirksamkeit durch spätere Umstände verlieren oder eine von beiden Parteien festgestellte Vertragslücke bestehen, so berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. 


    2) Diese AGB sowie das umseitige Auftragsformular geben die abschließend geregelten Vertragspunkte wieder. Es bestehen keine schriftlichen oder mündlichen Nebenabreden. Ergänzungen und Änderungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Dieses Schriftformerfordernis gilt auch für eine Abänderung des Schriftformerfordernisses. Im Übrigen kann das Formerfordernis nicht durch mündliche Vereinbarungen, konkludentes Verhalten oder stillschweigend außer Kraft gesetzt werden. Auch die wiederholte Gewährung einer Leistung oder Vergünstigung begründet einen Rechtsanspruch für die Zukunft nur bei Beachtung der Schriftform. 


    3) Auf diesen Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes, Anwendung. 


    4) Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz von ComVisYou. 



  • AGB Dienstleistungsvertrag

    Allgemeine Geschäftsbedingungen zum Dienstleistungsvertrag (AGB Dienstleistungsvertrag) der Firma ComVisYou Inh. Alexander Hecht, Güterbahnhofstr. 1, 09350 Lichtenstein/Sa.


    Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden nur noch als AGB bezeichnet) finden Anwendung auf alle rechtlichen Beziehungen zwischen der Firma ComVisYou, Inhaber: Alexander Hecht, (im Folgenden nur noch als Auftragnehmer bezeichnet) und Vertragspartnern (im Folgenden nur noch als Auftraggeber bezeichnet), welche Dienstleistungen von ComVisYou in Anspruch nehmen. (AGB Dienstleistungsvertrag Stand: 11.01.2011, zuletzt aktualisiert am 14.02.2024) © Vervielfältigung verboten


    Anwendungsbereich


    Es wird die ausschließliche Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Dienstleistungsvertrag (AGB Dienstleistungsvertrag) des Auftragnehmers vereinbart. Dies gilt für alle Angebote (Newsletter / Mailings, Dienste / Dienstleistungen, Beratung / Coaching / Consulting / Training sowie Seminare / Veranstaltungen, etc.). Der Auftragnehmer bietet Auftraggebern im Allgemeinen die Teilnahme, Erbringung und Durchführung an Coaching, Seminaren und Beratungsdienstleistungen an – multimedial, videobasiert, telefonisch oder auch stationär. Die Dienstleistungen (Coaching, Beratung, etc.) erfolgen, je nach Buchung des Auftraggebers, standardisiert oder individualisiert. Die jeweilige Leistungsbeschreibung ergibt sich unmittelbar aus den Angeboten des Auftragnehmers. Die Inanspruchnahme der Angebote des Auftragnehmers ohne vorherige Anerkennung dessen AGB wird nicht gestattet.

    Der Auftraggeber bestätigt vor Inanspruchnahme der Dienstleistungen des Auftragnehmers, Unternehmer im Sinne des § 14 BGB zu sein und ausschließlich wegen des Auf- bzw. Ausbaus seiner (neben-) gewerblichen Tätigkeit die Dienstleistungen des Auftragnehmers in Anspruch zu nehmen beziehungsweise diesbezügliche Verträge mit dem Auftragnehmer einzugehen. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) finden auf sämtliche Geschäfte des Auftragnehmers mit Unternehmern im Sinne des BGB Anwendung. Sie gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit unseren Auftraggebern, selbst wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer erkennt diese ausdrücklich schriftlich an. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers gelten auch dann, wenn er in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Auftraggebers die Leistung gegenüber dem Auftraggeber vorbehaltlos ausführt.


    1. Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote des Auftragnehmers erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die der Auftragnehmer mit ihren Vertragspartnern (nachfolgend auch „Auftraggeber“ genannt) über die von ihm angebotenen Lieferungen oder Leistungen schließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen, Dienstleistungen oder Angebote an den Auftraggeber, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.


    2. Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn der Auftragnehmer auf ein Schreiben oder eine E-Mail Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen


    3. Die Präsentation und Bewerbung der Angebote, Produkte / Dienste / Dienstleistungen / Services des Auftragnehmers auf seinen Webseiten, Broschüren, Onlinepräsentationen oder innerhalb von Werbeanzeigen (zum Beispiel auf Social Media) stellt kein bindendes Angebot zum Abschluss eines Vertrags mit dem Auftragnehmer dar.


    § 1 Allgemeine Bestimmungen / Geltungsbereich / Vertragssprache


    1. Die AGB gelten insbesondere für Verträge über Dienstleistungen (Beratung, Coaching, Schulungen, Webseminare, Beratungsvideos, Newsletter, Mailings, etc.). Diese AGB gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen ComVisYou (Auftragnehmer) und Kunden (Auftraggebern), welche über einen separaten Lizenzvertrag Lizenzrechte an dem Leistungsgegenstand „Überzeugungssystem“ erwerben können und über einen Dienstleistungsvertrag dazu per Video Coaching beraten werden. Mit Zustandekommen des Vertrages bestätigt der Auftraggeber, diese AGB zur Kenntnis genommen zu haben und als Bestandteil des Vertrages zu akzeptieren. Die Vertragssprache ist deutsch


    2. Die Angebote und Dienstleistungen des Auftragnehmers richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Vertragspartner im Sinne dieser AGB sind ausschließlich Unternehmer im Sinne von § 14 BGB. Als Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft zu verstehen, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäftes in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Mit Bestätigung dieser AGB bestätigt der Auftraggeber Unternehmer im Sinne von § 14 BGB zu sein und in dieser Funktion zu handeln. Mit Vertragsschluss bestätigt der Auftraggeber, Unternehmer in diesem Sinne zu sein. 


    3. Diese AGB gelten für alle geschäftlichen Handlungen und Beziehungen zwischen ComVisYou (Auftragnehmer) und dem Kunden (Auftraggeber), welche in Zusammenhang mit der Beratung (Video Coaching) an dem Vertragsgegenstand „Überzeugungssystem“ stehen. Der Auftragnehmer erbringt alle Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser AGB. Es gilt die zum Zeitpunkt der Vornahme der geschäftlichen Handlung gültige Fassung (der AGB), soweit diese nicht durch andere Vereinbarungen abgeändert worden ist. 


    4. Diese AGB gelten auch dann, wenn der Auftraggeber von diesen AGB abweichende Bestimmungen verwendet oder in Kenntnis entgegenstehender AGB des Auftraggebers Leistungen an diesen erbracht werden. Abweichende, ergänzende oder entgegenstehende AGB des Auftraggebers werden mithin selbst bei Kenntnis kein Vertragsbestandteil, mit Ausnahme, dass eine schriftliche Zustimmung durch den Auftragnehmer in Hinblick auf die Geltung vorliegt. 


    5. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Auftraggeber (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen, Änderungen) haben Vorrang vor diesen AGB. Individuelle Vereinbarungen wie Nebenabreden, besondere Zusicherungen sowie nachträgliche Vertragsänderungen bedürfen – vorbehaltlich des Gegenbeweises – der Schriftform bzw. der schriftlichen Bestätigung des Auftragnehmers.


    6. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Auftraggebers in Bezug auf den Vertrag (z.B. Fristsetzung, Mängelanzeige, Rücktritt, Minderung) sind schriftlich, d.h. in Schrift- oder Textform (z.B. Brief, E-Mail,) abzugeben. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise, insbesondere bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden, bleiben unberührt.


    7. Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.


    § 2 Angebot / Zustandekommen des Vertrages / Vertragsgegenstand / Leistungen des Auftragnehmers


    1.1. Alle Angebote des Auftragnehmers sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich. Bei dem Internetauftritt und sonstigen Informationsmaterialien des Auftragnehmers (Prospekte, Kataloge, Werbeanzeigen etc.) handelt es sich nicht um Angebote im Rechtssinn, sondern um eine Einladung zum Angebot. Dieses gilt auch, wenn der Auftragnehmer dem Auftraggeber Dokumentationen oder andere Materialien (z.B. Broschüren, Zeichnungen, Pläne, Berechnungen, Kalkulationen) oder sonstige Materialien überlassen hat, an denen sich der Auftragnehmer grundsätzlich Eigentums- und Urheberrechte vorbehält.


    1.2. Geht das Vertragsangebot eines Auftraggebers beim Auftragnehmer ein, wird es unverzüglich (per E-Mail) durch den Auftragnehmer bestätigt. Die Eingangsbestätigung ist nur dann zugleich die Annahme des Angebots, wenn die Annahme ausdrücklich oder durch Übermittlung der Zugangsdaten für die bestellte Leistung (Login-Daten) erklärt wird. Erfolgt die Annahme nicht zugleich mit der Eingangsbestätigung, erklärt der Auftragnehmer die Annahme oder Ablehnung des Vertragsangebots innerhalb von drei Wochen, nachdem dem Auftragnehmer das Vertragsangebot des Auftraggebers zugegangen ist. Der Auftraggeber ist drei Wochen an sein Angebot gebunden, sofern sich nichts anderes aus dem Angebot ergibt.


    1.3. Ein Vertrag kommt erst mit Zugang der Auftragsbestätigung des Auftragnehmers (Annahmeerklärung – schriftlich oder in Textform) oder mit Beginn der Leistung durch den Auftragnehmer zustande.


    1.4. Die Einhaltung der Leistungsverpflichtung des Auftragnehmers setzt die rechtzeitige und vollständige Erfüllung von Mitwirkungsverpflichtungen des Auftraggebers voraus. Bei Leistungen, die nach Auftragserteilung nicht erbringbar sind, wird der Auftragnehmer den Auftraggeber hierüber umgehend informieren. Der Auftragnehmer ist in diesem Fall berechtigt, innerhalb von zwei Wochen ab Auftragsbestätigung vom Vertrag zurückzutreten und evtl. bereits erbrachte Gegenleistungen zu erstatten, ohne dass hierdurch weitere Ersatzansprüche dem Auftragnehmer gegenüber ausgelöst werden.


    1.5. Für Verständigungsfehler bei nicht schriftlicher Kommunikation übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung. Mündliche oder fernmündliche Willenserklärungen bedürfen grundsätzlich der schriftlichen Bestätigung des Auftragnehmers.


    1.6. Der Auftragnehmer bietet Dienstleistungen insbesondere im Bereich Coaching an. Er bietet ferner Seminare und Beratungsleistungen an. Die Leistungen erfolgen multimedial, videobasiert, fernmündlich oder in vom Auftragnehmer organisierten Räumlichkeiten. Der Leistungsinhalt ergibt sich im Übrigen aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung.


    1.7. Ein Vertragsschluss kommt auch per Videokonferenz zustande, sofern beide Vertragspartner sich darin durch Angebot und Annahme einigen. Insoweit gelten die gesetzlichen Vorschriften. Diese sind auf Vertragsschlüsse, die mittels elektronischer Kommunikationsmittel (u.a. im Bereich E-Commerce) zustandekommen, anwendbar. 


    1.8. Der Auftraggeber erteilt dem Auftragnehmer den Auftrag, ihn gemäß separatem Lizenzvertrag bei folgenden Vorhaben (siehe Ziffern 2.1., 2.2. sowie 2.3. der allgemeinen Geschäftsbedingungen), beim „Überzeugungssystem“ für Verkäufer / Berater / Mitarbeiter, Vertriebsleiter / Manager und Geschäftsführer des Auftraggebers für die vereinbarte Anzahl der Nutzer / Mitarbeiter und zum vereinbarten Honorar pro Monat in Euro zzgl. gesetzliche Umsatzsteuer, per Video Coaching für die vereinbarte Laufzeit zu beraten. Der Umfang des Leistungsgegenstandes / der Dienstleistungen ergibt sich aus dem zwischen den Vertragsparteien vereinbarten Inhalt. 


    2. An folgenden Leistungsgegenständen kann der Auftraggeber, was vertraglich über einen separaten Lizenzvertrag zu vereinbaren ist, eine zeitlich beschränkte Nutzungslizenz erwerben und wird gemäß Dienstleitungsvertrag per Video Coaching dazu beraten, zum


    2.1. „Leistungsgegenstand „Überzeugungssystem – Nr. 1“. Dies umfasst die Dokumente: 


    • Überzeugungssystem (Excel mit dem Tabellenblatt MES als Entwurf für Modul 1 Mindset: Gewinner, Modul 2 Strategie: Erfolg, Modul 3 Positionierung: Experte und Modul 4 Spezialisierung: Gewinn)


    2.2. „Leistungsgegenstand „Überzeugungssystem – Telefonat“. Dies umfasst die Dokumente:

     

    • Überzeugungssystem (Excel mit den Tabellenblättern L und T als Entwurf für Modul 5 Leadgewinnung: Premium, Modul 6 Akquisepräsentation: Nr. 1, Modul 7 Vorqualifizierung: Assistenz / Chef und Modul 8 Qualifizierung: Chef Termin)

    • Lead-Liste (Tabellenblatt L aus Excel)

    • Wort-für-Wort-Skript und Leitfaden zur Telefonakquise inkl. Vorlage E-Mail (Tabellenblatt T aus Excel)


    2.3. „Leistungsgegenstand „Überzeugungssystem – Persönliches Gespräch“. Dies umfasst die Dokumente: 


    • Überzeugungssystem (Excel mit den Tabellenblättern MES, L, T, P, 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, S, R1, R2, PV, 13, 14, 15, W, A, V, I, II und Umsatztabelle in 1 Excel-Datei inklusive Leadlisten-Verknüpfungen als Entwurf für Modul 9 Verkaufspräsentation: Nr. 1, Modul 10 Abschluss: System DIGITAL, Modul 11 Einwandauflösung: Schema DIGITAL und Modul 12 Empfehlung: Hochwertig DIGITAL)

    • Leadliste L als Datenbank für Interessenten und Kundenkontakte (Tabellenblatt L aus Excel)

    • Bedarfsanalyse (Tabellenblatt P aus Excel)

    • Verkaufspräsentation: Nr. 1 (Tabellenblätter 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, S, R1, R2, PV, 13, 14, 15, W, A aus Excel inklusive jeweils 1 Bild als Entwurf / Muster pro Tabellenblatt)

    • Abschluss: System DIGITAL (Tabellenblätter 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, S, R1, R2, PV, 13, 14, 15, W aus Excel inklusive jeweils Wort-für-Wort-Skript mit Schritt-für-Schritt-Anleitung / Leitfaden zum Verkaufsgespräch im dazugehörigen Textfeld als Entwurf / Muster pro Tabellenblatt)

    • Ihr Return on Invest (ROI) / Renta / wirtschaftliche Seite / finanzielle Rahmenbedingung (Tabellenblätter R1 & R2 aus Excel)

    • Einwandauflösung: Schema DIGITAL (Tabellenblätter R2, PV, 13, 14, 15 aus Excel + Tabellenblatt W „Warten kostet“ aus Excel jeweils als Entwurf)

    • Empfehlungen: Hochwertig DIGITAL (Tabellenblatt A „Aktion: Unternehmen empfehlen Unternehmen“ aus Excel als Entwurf)

    • Erfassungsmaske für Vertragsdaten V inklusive Rechnungsvorlage I und II sowie Umsatztabelle für Kunden (Tabellenblätter V, I, II und Umsatztabelle aus Excel als Entwurf)


    3. Der Auftraggeber kann über einen separaten Lizenzvertrag den Leistungsgegenstand auf einem elektronischen Dateiformat (1 Excel) erwerben, wobei klargestellt wird, dass jeweils nur ein Dateiformat (1 Tabellenblatt aus Excel) je Dokument / Entwurf / Muster geschuldet ist.


    4. Gemäß Umfang des Leistungsgegenstandes / der Dienstleistungen, welcher sich aus dem zwischen den Vertragsparteien vereinbarten Inhalt ergibt, wird der Auftragnehmer folgende Leistungen / Dienstleistungen per Video Coaching erbringen: Unternehmensberatung / Consulting und Coaching (je nach angekreuzter Leistung für Strategie, Vertrieb, Marketing, Recruiting, Mitarbeiter- und Persönlichkeitsentwicklung). Soweit nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart, schuldet der Auftragnehmer auch insoweit nicht die Erbringung eines Werks. Ausdrücklich nicht Vertragsgegenstand ist die Erzielung eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolges. Unerheblich ist ebenfalls, ob oder wann dieser erzielt ist. Insbesondere kann der Auftragnehmer lediglich den Erfolg bestimmter Maßnahmen anhand von Erfahrungswerten prognostizieren. Dem Auftraggeber ist bewusst, dass ein diesbezüglicher Erfolg vom Auftragnehmer nicht geschuldet wird. Ist eine gesonderte Vergütung für das Erreichen eines bestimmten Erfolgs einer Maßnahme vereinbart, wird diese sonach als erfolgsabhängiger Bonus gezahlt. Ein Anspruch auf Erreichen eines konkreten Erfolgs besteht jedoch im Grundsatz nicht.


    5. Der Auftragnehmer ist berechtigt, dem Auftraggeber geschuldete Leistungen auch von Erfüllungsgehilfen / Subunternehmern und Dritten erbringen zu lassen. Eine Leistungserbringung durch eine bestimmte Person ist nicht geschuldet.


    6. Die Leistungserbringung durch den Auftragnehmer erfolgt online- und webbasiert, daher hat der Auftraggeber zu gewährleisten, dass die dafür erforderlichen technischen Voraussetzungen auf Seiten des Auftraggebers stets vorliegen. Diese werden dem Auftraggeber durch den Auftragnehmer mitgeteilt.


    7. Bezogen auf die Inhalte eines mit dem Auftragnehmer eingegangenen Dienstleistungsvertrages (Coaching, Beratung, etc.) steht dem Auftragnehmer ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu.


    8. Der Auftraggeber ist im Rahmen des Vertragsverhältnisses zur Mitwirkung verpflichtet. Der Auftraggeber wird die erforderlichen Mitwirkungshandlungen auf erstes Anfordern vom Auftragnehmer unverzüglich erbringen.


    § 3 Weisungsfreiheit


    Der Auftragnehmer unterliegt bei der Durchführung der übertragenen Tätigkeiten keinen Weisungen des Auftraggebers. Gegenüber den anderen Angestellten, Mitarbeitern und Partnern des zu beratenden Unternehmens hat der Auftragnehmer keine Weisungsbefugnis. 


    § 4 Vertragsschluss / Freiberufliche Tätigkeit / Erfüllung


    1. Präsentationen und Bewerbungen der Dienstleistungen auf den Webseiten, Broschüren oder innerhalb von Werbeanzeigen des Auftragnehmers (zum Beispiel auf Social Media wie u.a. Facebook, etc.) stellen kein bindendes Angebot zum Abschluss eines Vertrags mit dem Auftragnehmer dar.


    2. Der Vertragsschluss zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber kann fernmündlich (Videochat, Telefon, etc.) oder schriftlich erfolgen. Erfolgt der Vertragsschluss fernmündlich, hat der Auftraggeber vorbehaltlich anderslautender Vereinbarung keinen Anspruch darauf, die Vertragsinhalte noch einmal in schriftlicher Form vom Auftragnehmer zu erhalten. 


    3. Fernmündlich kommen Verträge zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber durch übereinstimmende Willenserklärungen zustande. Der Auftraggeber willigt ein, dass der Auftragnehmer das Telefonat mit dem Auftraggeber und/oder den jeweiligen Videochat zu Beweis- und Dokumentationszwecken aufzeichnet. 


    4. Der Auftragnehmer wird den Zugang der über seine Webseiten / seinen Videochat abgegebenen Bestellungen und Aufträge des Auftraggebers unverzüglich per E-Mail bestätigen. In einer solchen E-Mail liegt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung, es sei denn, darin wird neben der Bestätigung des Zugangs zugleich die Annahme erklärt. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn dem Auftraggeber unmittelbar Zugang zu seiner Bestellung (zum Beispiel durch Zugang zur passwortgeschützten Teilnehmerplattform) gewährt wird.


    5. Sollte die Leistung der vom Auftraggeber bestellten Dienstleistungen nicht möglich sein, etwa aus technischen Gründen, sieht der Auftragnehmer von einer Annahmeerklärung ab. In diesem Fall kommt ein Vertrag nicht zustande. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber darüber unverzüglich informieren und gegebenenfalls bereits erhaltene Gegenleistungen unverzüglich zurückerstatten.


    6. Der Auftragnehmer ist in der Wahl des Leistungsortes frei. Die Tätigkeit erfolgt ausschließlich am Telefon, per Video, digital per Online Videoberatung und Videocoaching sowie per E-Mail. 


    7. Der Auftragnehmer ist in der Einteilung seiner Leistungszeit frei. Der Auftragnehmer wird sich jedoch bei der Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber oder sonstigen Projektmitarbeitern und Projektleitern der Firma oder des Kunden der Firma zur Einhaltung von Terminen und dem vertragsgemäßen Abschluss des Projektes über die Leistungszeit abstimmen.


    8. Der Auftragnehmer wird die vereinbarten Dienstleistungen gemäß § 1 und § 2 mit der erforderlichen Sorgfalt durchführen. Er ist berechtigt, sich dazu der Hilfe Dritter / Dienstleister zu bedienen.


    9. Es besteht Einigkeit, dass der Auftragnehmer bis auf anderslautende und explizit schriftliche Vereinbarung die Erbringung von Dienstleistungen und nicht die Herstellung eines Werks schuldet. 


    10. Ist der Auftragnehmer gehindert, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen und stammen die Hinderungsgründe aus der Sphäre des Auftraggebers, bleibt der Vergütungsanspruch des Auftragnehmers unberührt.


    11. Dem Auftragnehmer ist bekannt, dass die freie Mitarbeit nicht sozialversicherungspflichtig ist, so dass der Auftragnehmer selbst für einen ausreichenden Versicherungsschutz für die Alters- und Krankheitsvorsorge verantwortlich ist.


    12. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, eingenommene Umsatzsteuer ordnungsgemäß an das Finanzamt abzuführen sowie die eingenommenen Honorare eigenständig und ordnungsgemäß zu versteuern.


    § 5 Vergütungsanspruch des Auftragnehmers / Preise / Leistungserbringung


    1. Das Honorar des Auftragnehmers für seine Leistungen / Dienstleistungen ergibt sich aus dem zwischen den Vertragsparteien vereinbarten Inhalt, zzgl. gesetzliche Umsatzsteuer. 

    Im vereinbarten Betreuungszeitraum (Laufzeit) und zu definierten Zeiten finden ab Vertragsunterzeichnung und nach Zahlungseingang des 1. Monatshonorars die in § 1 und § 2 vereinbarten Dienstleistungen zum Vertragsgegenstand statt. Die Dienstleistungen können per Telefon, Video und Video Coaching erbracht werden.

    Darüber hinaus erhält der Auftraggeber vom Auftragnehmer Aufgaben, damit diese zur persönlichen, fachlichen und unternehmerischen Weiterentwicklung vom Auftraggeber beantwortet und eigenständig erarbeitet werden. Diese Aufgaben können elektronisch, schriftlich, mündlich, etc. gestellt werden. Der Auftraggeber verpflichtet sich, diese Aufgaben zu seiner eigenen erfolgreichen Umsetzung und individuellen Zielerreichung 24 Stunden vor dem jeweiligen Video Coaching auszufüllen und zu erarbeiten und bei Aufforderung des Auftragnehmers an den Auftragnehmer zusenden.


    2. Mit Unterzeichnung des Auftrages sind 100 Prozent der vertraglich vereinbarten Vergütung zur sofortigen Zahlung fällig. 

    Der Auftraggeber zahlt an den Auftragnehmer bei Auftragserteilung das 1. Monatshonorar, zzgl. gesetzliche Umsatzsteuer. 

    Die gemäß Laufzeit vereinbarten Monatshonorare, zzgl. gesetzliche Umsatzsteuer, zahlt der Auftraggeber jeweils monatlich im Voraus vor Beginn der monatlichen Leistungen des Auftragnehmers, spätestens zu dem im Dienstleistungsvertrag (Auftragsformular) § 1 geregelten Zeitpunkt (Tag der Unterschrift) eines jeden Monats, Monat für Monat, an den Auftragnehmer.

    Mit Zahlungseingang des jeweiligen Monatshonorars stellt der Auftragnehmer dem Auftraggeber die jeweilige monatliche Dienstleistung (Video Coaching) zur Verfügung. Die Zahlungen bedingen eine ordnungsgemäße Rechnungslegung. Der unterschriebene Dienstleistungsvertrag wird als Rechnungsgrundlage online übermittelt. Die Vergütung / Monatshonorare sind jeweils im Voraus, kostenfrei an ComVisYou / den Auftragnehmer auf dessen Konto bei der:

    Kreditinstitut: gemäß Rechnung

    Kontoinhaber: ComVisYou 

    IBAN: gemäß Rechnung

    BIC: gemäß Rechnung 

    Zweck: Mandatsreferenz gemäß Rechnung

    zu zahlen. Eine Bezahlung der gebuchten Dienstleistung ist ausschließlich im Wege der Vorkasse unter Anwendung des SEPA-Firmenlastschriftmandat möglich.


    3. Der Ersatz weiterer Aufwendungen des Auftragnehmers bedarf der gesonderten Vereinbarung. 


    4. Alle in Absatz 1 bis 3 genannten Beträge und sämtliche Preisangaben sind grundsätzlich Nettobeträge und verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer. 


    5. Die Leistungserbringung des Auftragnehmers erfolgt zu den im Hauptvertrag mit dem Auftraggeber festgelegten Zeitpunkten.


    6. Der Auftraggeber ist bis auf anderslautende Vereinbarung mit dem Auftragnehmer vorleistungsverpflichtet. Die vereinbarte Vergütung ist unmittelbar mit Vertragsschluss fällig.


    7. Der Leistungsumfang richtet sich nach dem Dienstleistungsvertrag, der Auftragsbestätigung sowie der Leistungsbeschreibung oder den sonst zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber getroffenen Vereinbarungen.


    8. Die Leistungen des Auftragnehmers sind Dienstleistungen im Sinne § 611 BGB, der Auftragnehmer schuldet nur deren Ausführung. Ein bestimmter Erfolg wird nicht geschuldet. Angaben in Katalogen, im Internetauftritt oder sonstigem Informationsmaterial des Auftragnehmers stellen keine Garantien für einen bestimmten Leistungserfolg dar.


    9. Die Leistungen, Materialien und Methoden des Auftragnehmers basieren (teilweise) auf Produkten Dritter (Google, Facebook, Instagram, etc.). In Bezug auf diese Produkte oder Leistungen Dritter übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung für einen bestimmten Leistungserfolg.


    10. Der Inhalt der Leistung (Coaching, Beratung, Seminare und unter Vorbehalt weiterer Leistungen) wird durch den Auftragnehmer nach billigem Ermessen bestimmt (§ 315 BGB).    


    11. In Verzug kommt der Auftragnehmer nur, wenn ihm vom Auftraggeber eine angemessene Frist zur Nacherfüllung (mindestens 1 Monat) gesetzt worden ist und diese erfolglos verstrichen ist. Im Übrigen kann der Auftragnehmer nur in Verzug geraten, wenn der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nachgekommen ist und seinerseits nicht im Zahlungsverzug ist.


    § 6 Zahlungsbedingungen / SEPA-Firmenlastschriftmandat / Rechnung


    1. Die Vergütung der Dienstleistungen des Auftragnehmers ist vom Auftraggeber grundsätzlich bei Abschluss des Vertrags in voller Höhe fällig.


    2. Der Auftraggeber kann den geschuldeten Preis (Summen) nach Wahl an den Auftragnehmer auf eines seiner angegebenen Konten überweisen, eine (SEPA)-Einzugsermächtigung per SEPA-Firmenlastschriftmandat erteilen oder per Kreditkarte bezahlen. Im Fall einer erteilten (SEPA)-Einzugsermächtigung per SEPA-Firmenlastschriftmandat oder der Zahlung per EC-/Maestro- oder Kreditkarte wird der Auftragnehmer die Belastung des Kontos des Auftraggebers (Honorarvorschuss, die monatlich wiederkehrenden Monatshonorare, etc.) jeweils frühestens zu dem in § 1 geregelten Zeitpunkten (der jeweilige Tag eines Monats und der Folgemonate gemäß Laufzeit) veranlassen. Eine dem Auftragnehmer erteilte (SEPA-) Einzugsermächtigung per SEPA-Firmenlastschriftmandat gilt bis auf Widerruf auch für weitere Bestellungen und Dienstleistungen. 


    3. Für den Fall, dass vereinbarte Lastschriften nicht vom Konto des Auftraggebers eingezogen werden können und eine Rückbuchung erfolgt, ist der Auftraggeber verpflichtet, den geschuldeten Betrag binnen drei Werktagen nach Rückbuchung an den Auftragnehmer zu überweisen und die durch die Rückbuchung veranlassten Kosten zu übernehmen.


    4. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur zulässig, wenn der jeweils andere Vertragspartner die Aufrechnung anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Dasselbe gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch eine Vertragspartei.


    5. Nimmt der Auftraggeber die mit dem Auftragnehmer bei Vertragsschluss vereinbarten Termine per Telefonat oder Video Coaching (Onboarding, Video Coaching, etc.) unentschuldigt nicht wahr und kann der Auftragnehmer aufgrund dessen die beauftragten Dienstleistungen nicht erbringen, bleibt der Auftraggeber zur Zahlung des vereinbarten Honorars für die Dienstleistung verpflichtet.


    6. Eine Bezahlung der gebuchten Angebote und Dienstleistungen (Beratungen, Coachings, etc.) ist ausschließlich im Wege der Vorkasse unter Anwendung des SEPA-Firmenlastschriftmandat möglich. Zu diesem Zweck ist der Auftraggeber verpflichtet und erklärt sein Einverständnis, dem Auftragnehmer im Nachgang des Telefonats bzw. des Persönlichen Gespräches per Online Videoberatung unmittelbar ein schriftliches und von Ihm unterschriebenes SEPA-Firmenlastschriftmandat zu übermitteln an: info@ComVisYou.de (vorab) und ComVisYou Inh. Alexander Hecht, Güterbahnhofstr. 1, 09350 Lichtenstein (postalisch im Nachgang). Dazu ist das Muster des Auftragnehmers zu verwenden.


    7. Auftraggeber, Unternehmer und Kaufleute erhalten auf Anforderung (E-Mail) eine Rechnung über die gebuchten Dienstleistungen per E-Mail.


    8. Als Verzugszinsen gegenüber Auftraggebern, die keine Verbraucher sind, berechnet der Auftragnehmer dem Auftraggeber den gesetzlichen Verzugszinssatz gemäß § 288 Abs.2 BGB (derzeit: 9%-Punkte über dem Basiszinssatz). Der Nachweis eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.


    9. Der Auftragnehmer ist jederzeit (insbesondere bei Neukunden / neuen Auftraggebern) berechtigt, Vorleistung zu verlangen, d.h. nach Wahl des Auftragnehmers nur gegen Vorkasse zu leisten. Die Fälligkeitsregelung in § 614 BGB findet keine Anwendung und wird abbedungen.


    10. Der Auftragnehmer ist jederzeit, insbesondere wenn er von einer Gefährdung seines Zahlungsanspruchs Kenntnis erhält (z.B. Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens des Auftraggebers, keine vollständige oder fristgerechte Zahlung des Auftraggebers, Rückbuchung einer SEPA-Abbuchung, Erklärung des Auftraggebers, die Leistungen des Auftragnehmers nicht bezahlen zu wollen) berechtigt, alle offenstehenden Rechnungen ohne Mahnung sofort fällig zu stellen. Dies gilt auch für gestundete Forderungen. Darüber hinaus ist der Auftragnehmer zur Leistungsverweigerung berechtigt, bis die Gegenleistung bewirkt oder Sicherheit für sie geleistet worden ist (§ 321 BGB). 


    11. Eine Aufrechnung der Forderungen des Auftragnehmers mit nicht anerkannten oder nicht rechtskräftig festgestellten Forderungen des Auftraggebers ist ausgeschlossen. Dies gilt auch für ein Zurückbehaltungsrecht wegen solcher Gegenforderungen, soweit diese Ansprüche nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.


    12. Rechnungsreklamationen sind unverzüglich (§ 121 BGB) mitzuteilen. Nach Ablauf von 14 Tagen ab Zugang der Rechnung werden Reklamationen nicht mehr akzeptiert.


    13. Im Falle einer Ratenzahlungsvereinbarung sind sämtliche Raten fristgerecht zu zahlen. Gerät der Auftraggeber mit der Zahlung einer Rate in Rückstand, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Ratenzahlungsvereinbarung zu kündigen und den gesamten dann noch offenen Betrag fällig zu stellen. 


    § 7 Stornoregelung / Widerrufsrecht / Auslagen


    1. Im Falle einer Absage eines „1 zu 1 Coaching“ als Beratungstermin durch den Auftraggeber gilt folgende Regelung: 

    - Bis 10 Werktage vor dem vereinbarten Termin entsteht dem Auftraggeber keine Honorarvergütungspflicht, davon ausgenommen sind Aufwendungen, die der Auftragnehmer in Vorbereitung der vereinbarten Beratungsleistungen treffen musste, diese sind dem Auftragnehmer in nachgewiesener Höhe zu erstatten (z.B.: Personalkosten, Kosten für Coaches, Berater und Trainer, Kosten für Raummiete und Catering, Aufwendungen für vereinbarte Nebenkosten wie u.a. Übernachtungskosten, Reisekosten, Spesen, Flug- oder Bahntickets, etc.)

    - Innerhalb 1 bis 9 Werktage vor dem vereinbarten Termin entstehen dem Auftraggeber Kosten in Höhe von 50 Prozent des vereinbarten Honorars zuzüglich der gültigen Umsatzsteuer. Aufwendungen, die der Auftragnehmer in Vorbereitung der vereinbarten Beratungsleistungen treffen musste, sind dem Auftragnehmer in nachgewiesener Höhe zu erstatten (z.B.: Personalkosten, Kosten für Coaches, Berater und Trainer, Kosten für Raummiete und Catering, Aufwendungen für vereinbarte Nebenkosten wie u.a. Übernachtungskosten, Reisekosten, Spesen, Flug- oder Bahntickets, etc.)


    2. Im Falle einer Absage aller anderen und nicht in § 7.1 genannten Termine zu allen Dienstleistungen, wie Video Coaching in der „Gruppe“ für Mitarbeiter der Auftraggeber, durch den Auftraggeber erfolgt keine neue Terminvergabe und keine Rückerstattung des Honorars / Vergütungsanspruchs.


    3. Sofern vereinbarte Termine durch den Auftragnehmer aus wichtigem Grund nicht stattfinden können, so hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber unverzüglich neue Termine anzubieten.


    4. Der Auftragnehmer schließt keine Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB ab, sondern geht ausschließlich Verträge mit Auftraggebern ein, die Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sind beziehungsweise als Kaufmann nach HGB handeln. Ein Widerrufsrecht besteht nicht bei fernmündlich mit Unternehmern eingegangenen Verträgen.


    5. Zusätzlich zu der Angebot benannten Vergütung erstattet der Auftraggeber dem Auftragnehmer, die angemessenen Auslagen, einschließlich Reisekosten (Bahn: Fahrtkosten 1. Klasse (zuzüglich Zuschläge), Flugkosten der Business-Class, PKW: EUR 0,42 für jeden gefahrenen Kilometer), Hotel- und Bewirtungskosten in angemessenem Umfang, im Zusammenhang mit den aufgrund des Auftrags erbrachten Leistungen.


    § 8 Leistungsänderungen


    1. Der Auftragnehmer kann, Änderungsverlangen des Auftraggebers Rechnung tragen, sofern ihm dies im Rahmen seiner betrieblichen Kapazitäten zumutbar ist.


    2. Soweit sich die Prüfung der Änderungsmöglichkeiten oder die Realisierung der gewünschten Änderungen auf die Vertragsbedingungen auswirken, insbesondere auf den Aufwand oder den Zeitplan, vereinbaren die Parteien eine angemessene Anpassung der Vertragsbedingungen, insbesondere Erhöhung der Vergütung und Verschiebung der Termine.


    3. Änderungen und Ergänzungen des Auftrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schrift- oder Textform.


    § 9 Mitwirkungspflicht des Auftraggebers


    1. Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass dem Auftragnehmer alle für die Ausführung seiner Tätigkeit notwendigen Unterlagen rechtzeitig vorgelegt werden, ihm alle Informationen erteilt werden und er von allen Vorgängen und Umständen in Kenntnis gesetzt wird. Dies gilt auch für Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Auftragnehmers bekannt werden. 


    2. Auf Verlangen des Auftragnehmers hat der Auftraggeber die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm vorgelegten Unterlagen sowie seiner Auskünfte / mündlichen Erklärungen (sofern diese zur Auftragsausführung von Bedeutung sind) schriftlich zu bestätigen. 


    3. Der Auftraggeber hat die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen stets vollständig und fristgemäß auf erstes Anfordern zu erbringen. Unterlässt der Auftraggeber eine Mitwirkungshandlung und verhindert damit die Leistungserbringung durch den Auftragnehmer, bleibt der Vergütungsanspruch des Auftragnehmers unberührt. In Bezug auf Beratungs- und Coachingdienstleistungen besteht kein Anspruch des Auftraggebers auf Erreichen eines konkreten Erfolgs. Die Dienstleistungen des Auftragnehmers insoweit unterfallen dem Dienstvertragsrecht, weil es sich dabei um konzeptionelle Arbeiten und / oder Coaching handelt.


    4. Der Auftraggeber hat die Leistungserbringung des Auftragnehmers durch angemessene Mitwirkungshandlungen auf erstes Anfordern unverzüglich zu fördern. Er wird insbesondere dem Auftragnehmer die dafür erforderlichen Informationen und Daten zur Verfügung stellen. Darüber hinaus wird der Auftraggeber die notwendigen Arbeitsmaterialien auf erstes Anfordern des Auftragnehmers zur Verfügung stellen.


    5. Der Auftraggeber benennt auf erstes Anfordern des Auftragnehmers einen Ansprechpartner („Projektleiter“) als feste Bezugsperson für alle die Dienstleistungen betreffenden Angelegenheiten.


    6. Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nach und kann der Auftragnehmer aus diesem Grunde seine Leistungen ganz oder teilweise nicht innerhalb der vereinbarten Zeit abschließen, so verlängert sich der dafür vereinbarte Zeitraum angemessen.


    7. In Bezug auf die vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen gegenüber dem Auftraggeber steht dem Auftragnehmer in Bezug auf die Ausführung ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu.


    8. Der Auftragnehmer ist berechtigt, dem Auftraggeber geschuldete Leistungen auch von Erfüllungsgehilfen und von Dritten erbringen zu lassen.


    § 10 Abnahmebedürftige Dienstleistungen / Abnahmetermin


    1. Grundsätzlich erbringt der Auftragnehmer für den Auftraggeber ausdrücklich keine abnahmebedürftigen Dienstleistungen. Sofern der Auftragnehmer für den Auftraggeber eine abnahmepflichtige Dienstleistung erbringt, ist ein separater Vertrag über Abnahmebedürftige Dienstleistungen schriftlich zu vereinbaren und es gelten dafür die nachstehenden Absätze 2-10.


    2. Die Abnahme durch den Auftraggeber ist unverzüglich nach Fertigstellung der Dienstleistung beziehungsweise eines abnahmebedürftigen Zwischenschritts (Entwurf Strategiepositionierung, Entwurf Telefonskript, Entwurf Verkaufsleitfaden) und Kenntnisnahme des Auftraggebers darüber zu erklären.


    3. Der Auftragnehmer kann den Auftraggeber mit Fristsetzung von 5 Werktagen zur (Teil-) Abnahme auffordern. Die Dienstleistung beziehungsweise der jeweilige Zwischenschritt gelten mit Ablauf der Frist als abgenommen, wenn der Auftraggeber gegenüber dem Auftragnehmer nicht schriftlich erklärt hat, welche Mängel noch zu beseitigen sind. Über etwaige Mängel wird ein Mängelprotokoll vom Auftraggeber angefertigt und dem Auftragnehmer überlassen. Das Übermittlungsrisiko liegt beim Auftraggeber.


    4. Der Auftragnehmer ist bei Vorliegen eines erheblichen Mangels berechtigt, zwei Mal binnen einer angemessenen Frist nachzubessern. Unerhebliche Mängel der Leistung stehen einer Abnahme nicht entgegen. 


    5. Ist zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer streitig, ob ein erheblicher oder ein unerheblicher Mangel einer Dienstleistung vorliegt, ist darüber vor Betreiben eines Rechtsstreits ein von einer Industrie- und Handelskammer öffentlich bestellter Sachverständiger anzuhören. Der Auftraggeber ist für die angemessene Vergütung des anzurufenden Sachverständigen vorleistungsverpflichtet. 


    6. Die abzunehmende (Teil-)Dienstleistung vom Auftragnehmer gilt auch dann als abgenommen, wenn der Auftraggeber sich auf Aufforderung des Auftragnehmers hin zur Abnahme der jeweiligen (Teil-)Dienstleistung nicht binnen 5 Werktagen schriftlich erklärt und erhebliche Mängel rügt.


    7. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers, insbesondere auf Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Beseitigung der Mängel, Schadenersatz und den Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen nicht.


    8. Sofern die Mängel, die zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages führen, nicht erhebliche Mängel im vorgenannten Sinn darstellen, hat der Auftraggeber keinen Anspruch auf Rückforderung von Teilen der Vergütung.


    9. Vereinbarte Abnahmetermine sind keine Fixtermine und stehen unter dem Vorbehalt der Erbringung der erforderlichen Mitwirkungshandlungen des Auftraggebers.


    10. Ist kein fixer Abnahme-/Fertigstellungstermin und keine Mindestlaufzeit vereinbart worden, hat der Auftragnehmer das Recht, dem Auftraggeber die Dienstleistung binnen 16 Wochen ab dem vertraglich vereinbarten „KickOff-Termin“ (Telefonat, Onboarding, Video Coaching, 1 zu 1 Workshop Einzeln / Auftaktgespräch) zur Abnahme vorzulegen. Eine Kündigung vor Ablauf dieses Zeitraums ist ausgeschlossen.



    § 11 Verzug


    1. Fristen für die Leistungserbringung durch den Auftragnehmer beginnen nicht, bevor der jeweils fällige Rechnungsbetrag gemäß Laufzeit (das jeweilige Monatshonorar) beim Auftragnehmer vollständig eingegangen ist und vereinbarungsgemäß die für die Dienstleistungen notwendigen Daten beim Auftragnehmer vollständig vorliegen beziehungsweise die notwendigen Mitwirkungshandlungen des Auftraggebers komplett erbracht sind.


    2. Ist der Auftraggeber mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält der Auftragnehmer sich vor, weitere Dienstleistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.


    3. Ist der Auftraggeber im Fall der Ratenzahlung (das jeweilige Monatshonorar) mit einer fälligen Zahlung gegenüber dem Auftragnehmer in Verzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die Dienstleistungen einzustellen. Der Auftragnehmer wird die gesamte Vergütung, die bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig wird, als Schadensersatz geltend machen. 


    § 12 Erfüllung der Leistungen


    1. Der Auftragnehmer wird die vereinbarten Leistungen gemäß § 1 und § 2 mit der erforderlichen Sorgfalt durchführen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, sich dazu uneingeschränkt der Hilfe Dritter zu bedienen.


    2. Einigkeit besteht darüber, dass der Auftragnehmer bis auf anderslautende und explizit schriftliche Vereinbarung die Erbringung von Dienstleistungen und nicht die Herstellung eines Werks schuldet.


    3. Ist der Auftragnehmer gehindert, die vereinbarten Leistungen zu erbringen und stammen die Hinderungsausgründe aus der Sphäre des Auftraggebers, bleibt der Vergütungsanspruch des Auftragnehmers unberührt.


    § 13 Videoschulungen und Online Video Coaching in der Gruppe


    1. Der Auftragnehmer erbringt einzelne Leistungen in sogenannten „Video Coaching Gruppen“, d.h. Online-Veranstaltungen mit mehreren Teilnehmern. Der Auftraggeber ist sich bewusst, dass hierbei eine offene Kommunikation mit anderen Teilnehmern erfolgt. Insoweit ist stets und vollumfänglich Stillschweigen gegenüber Externen und Dritten zu bewahren. Eine Verbreitung dieser Informationen ist verboten.


    2. Der Auftraggeber hat im Rahmen des Vertragsverhältnisses, und insbesondere auch in Formaten wie im vorstehenden Absatz 1 beschrieben, stets respektvoll mit anderen Teilnehmern / Auftraggebern / Kunden und Mitarbeitern umzugehen.


    3. Der Auftraggeber erhält zwecks Teilnahme und Zugang zu Video Coachings (Videoschulungen) persönliche Zugangsdaten. Eine Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet und wird bei Zuwiderhandlung straf- und zivilrechtlich verfolgt. Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Zugang zu seinen IT-Systemen per IP-Abgleich dauerhaft zu überwachen. Der Einsatz von Technologien, welche die IP-Adresse des Auftraggebers beim Zugriff auf die IT-Systeme sowie Video Consulting-, Coaching-, Programm- und Trainingsinhalte verschleiert, anderweitig verfälscht oder anonymisiert (zum Beispiel Tor-Browser), ist verboten.


    4. Bei schuldhaften Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Absätze 1, 2 und 3 trotz einmaliger Verwarnung ist der Auftragnehmer berechtigt, den Zugang des Auftraggebers zu den Video Consulting-, Coaching-, Programm- und Trainingsinhalten nach billigem Ermessen vorübergehend oder dauerhaft zu sperren beziehungsweise den Auftraggeber von der Teilnahme an den Seminaren auszuschließen. Die vertraglichen Verpflichtungen des Auftraggebers gegenüber dem Auftragnehmer bleiben in diesem Fall unberührt.


    § 14 Geheimhaltung / Schweigepflicht / Datenschutz


    1. Der Schutz personenbezogener Daten hat für den Auftragnehmer oberste Priorität. Er informiert daher separat in seiner Datenschutzerklärung auf der Homepage über die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten sowie über die diesbezüglichen Rechte der Betroffenen. Der Auftraggeber bestätigt, die Datenschutzerklärung des Auftragnehmers vor Inanspruchnahme der Dienste des Auftragnehmers zur Kenntnis genommen zu haben und damit einverstanden zu sein. 


    2. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, über alle Tatsachen, die ihm im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für den Auftraggeber aus dem „Onboarding“ bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren, es sei denn, dass der Auftraggeber ihn von dieser Schweigepflicht entbindet.


    3. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, ihm anvertraute personenbezogene Daten nur im Rahmen seiner Tätigkeit im Zusammenhang mit dem vorliegenden Auftrag zu verarbeiten.


    4. Der Auftragnehmer ist verpflichtet die Erfüllung der Wahrnehmung der in Absatz 2 und 3 genannten Pflichten auch Erfüllungsgehilfen, derer er sich bedient, aufzuerlegen.


    5. Für vom Auftraggeber nach den in § 1 und § 2 angekreuzten und damit gebuchten Vertragsgegenständen / Dienstleistungen wie Video Coaching für ihn und seine Mitarbeiter in der „Gruppe“ kommen die in § 14 2., 3. und 4. genannten Inhalte für den Auftragnehmer NICHT zur Anwendung, weil der Auftraggeber in der „Gruppe“ selbst entscheidet, welche Informationen er und seine Mitarbeiter kommunizieren und wie er und seine Mitarbeiter Geheimhaltung, Schweigepflicht und Datenschutz selbst einhalten.


    6. Der Auftragnehmer speichert und nutzt personenbezogene Kundendaten in Übereinstimmung mit den geltenden Datenschutzgesetzen. Mit Abgabe des Angebots zum Vertragsschluss gibt der Auftraggeber eine widerrufliche Einwilligung zur Speicherung und Verarbeitung seiner dem Auftragnehmer überlassenen persönlichen Daten. 


    7. Jede von der Datenverarbeitung betroffene Person hat das Recht auf Auskunft nach Artikel 15 DSGVO, das Recht auf Berichtigung nach Artikel 16 DSGVO, das Recht auf Löschung nach Artikel 17 DGVO, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DSGVO, das Recht auf Widerspruch aus Artikel 21 DSGVO, sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit aus Artikel 20 DSGVO. Für das Auskunftsrecht und das Löschungsrecht gelten die Einschränkungen nach §§ 34, 35 BDSG. Darüber hinaus besteht ein Beschwerderecht bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde (Artikel 77 DSGVO i.V.m. § 19 BDSG). Eine erklärte Einwilligung zur Datenverarbeitung bzw. -verwendung kann jederzeit gegenüber dem Auftragnehmer widerrufen werden. Der Auftraggeber erhält eine separate Datenschutzerklärung auf der Homepage des Auftragnehmers.


    § 15 Zustimmung Kontaktaufnahme und Einwilligung Datenverarbeitung / Verschwiegenheit


    1. Der Auftraggeber willigt widerruflich in die Kontaktaufnahme durch den Auftragnehmer im Wege von Fernkommunikationsmitteln ein (z.B. E-Mail, SMS, Telefon, Messenger-Dienste, Videochat, etc.). Sollte der Auftraggeber einer Kontaktaufnahme durch den Auftragnehmer widersprechen, muss er dem Auftragnehmer dafür eine E-Mail zukommen lassen an: info@ComVisYou.de. In der Widerspruchs-E-Mail sind sämtliche Kontaktmöglichkeiten vom Auftraggeber zu benennen, über die der Auftragnehmer den Auftraggeber nicht mehr kontaktieren darf. Diesbezügliche Unvollständigkeit geht nicht zu Lasten des Auftragnehmers. Maßgeblich ist der tatsächliche Eingang seiner E-Mail beim Auftragnehmer.


    2. Der Auftraggeber willigt widerruflich in die Speicherung und Verarbeitung sämtlicher von Ihm beim Auftragnehmer hinterlassenen personenbezogenen Daten (z.B. Bewerbungsformular: Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mailadresse, persönliche Interessen, finanzielle Verhältnisse, Hobbies, Charakterfragen) ein. Er willigt widerruflich in den Einsatz von Cookies innerhalb der Dienste des Auftragnehmers, in die Auswertung, Speicherung und Zusammenführung seines Nutzerverhaltens sowie in die Verarbeitung und Übermittlung seiner beim Auftragnehmer hinterlassenen personenbezogenen Daten und Nutzerprofile zu Marketing- und Werbezwecken an dritte Unternehmen aus Nicht-EU/EWR-Staaten) ein. Betreffend einem Widerruf gelten die Datenschutzbestimmungen des Auftragnehmers.


    3. Mit Abgabe des Angebots zum Vertragsschluss willigt der Auftraggeber widerruflich in die Kontaktaufnahme durch den Auftragnehmer mittels Fernkommunikationsmittel (E-Mail, SMS, Telefon, Messenger-Dienste etc.) ein. Die Einwilligung umfasst auch das Übermitteln von Werbung durch den Auftragnehmer. Ein Widerruf des Auftraggebers soll angeben, in welchem Umfang die Einwilligung widerrufen wird.


    4. Der Auftraggeber ist zur Verschwiegenheit über alle kundenbezogenen Tatsachen des Auftraggebers verpflichtet, von denen der Auftragnehmer Kenntnis erlangt und die nicht vom Auftraggeber öffentlich gemacht werden bzw. gemacht worden sind. Informationen über den Auftraggeber werden nur weitergegeben, wenn gesetzliche Bestimmungen es gebieten oder der Auftraggeber eingewilligt hat.


    § 16 Veröffentlichung zu Referenzwecken


    Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass der Auftragnehmer das Mandat unter Angabe des Namens, des Logos, der Marken und sonstigen in Übereinstimmung mit dem Auftraggeber erstelltem Werbematerial (Fotos, Videos, etc.) des Auftraggebers sowie dem allgemeinen Inhalt des Mandats im Einklang mit bestehenden Vertraulichkeitsvereinbarungen zu veröffentlichen. Dies gilt auch über die Beendigung des Vertrages hinaus.


    § 17 Haftung und Haftungsbeschränkung


    1. Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haftet der Auftragnehmer bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.


    2. Auf Schadensersatz haftet der Auftraggeber – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer vorbehaltlich eines milderen Haftungsmaßstabs nach gesetzlichen Vorschriften (z.B. für Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten) nur

    a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,

    b) für Schäden aus der nicht unerheblichen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung des Auftragnehmers jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.


    3. Die sich aus Ziffer 2. ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden der Auftragnehmer nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat.


    4. Schadensersatzansprüche gegen den Auftragnehmer, deren gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen sind ausgeschlossen, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter Leistung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung sind, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe dieses § 17 eingeschränkt.


    5. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, die wesentlich für die Erreichung des Vertragszwecks ist (Kardinalpflicht), ist die Haftung des Auftragnehmers der Höhe nach begrenzt auf den Schaden, der nach der Art des fraglichen Geschäfts vorhersehbar und typisch ist. 


    6. Eine weitergehende Haftung des Auftragnehmers besteht nicht.


    7. Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Organe des Auftragnehmers.


    8. Die Höhe der Haftung des Auftragnehmers ist auf 1 Monatshonorar beschränkt.


    9. Das Bestehen einer Pflichtverletzung ist durch den Auftraggeber nachzuweisen, das Fehlen eines Verschuldens durch den Auftragnehmer (gesetzliche Beweislastverteilung).


    10. Der Auftraggeber ist im Rahmen seiner Mitwirkungspflichten verpflichtet, dem Auftragnehmer ausschließlich solches Text-/Bild-/Video-/Tonmaterial zur Verfügung zu stellen, das frei von Rechten Dritter ist. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer insoweit von etwaigen Ansprüchen Dritter wegen der Verletzung geistigen Eigentums vollständig frei.


    11. In den Grenzen nach Absatz 1 bis 10 haftet der Auftragnehmer nicht für Daten- und Programmverluste. Die Haftung für Datenverlust wird der Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre.


    12. Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel der Leistung besteht, kann der Auftraggeber nur zurücktreten oder kündigen, wenn der Auftragnehmer die Pflichtverletzung zu vertreten hat.


    13. Der Auftragnehmer haftet nicht für die erfolgreiche Umsetzung der vom Auftragnehmer in Coachings, Seminaren und Beratungen vermittelten Inhalte. Der Auftraggeber ist für die Implementierung dieser Inhalte selbst verantwortlich. Der Auftragnehmer übernimmt keine Garantie dafür, dass die Umsetzung seiner in Coachings, Seminaren und Beratungen vermittelten Inhalte zum erwünschten Erfolg führt. Der Auftragnehmer weist insoweit ausdrücklich auf den Dienstleistungscharakter seiner Leistungen hin. 


    § 18 Kündigung / Laufzeit 


    1. Der Vertrag wird für die im Hauptvertrag angegebene Zeit abgeschlossen. Die ordentliche Kündigung ist vor und während der Laufzeit des Vertrages ausgeschlossen. Der Vertrag hat die individuell (fernmündlich oder schriftlich) zwischen den Parteien vereinbarte Mindestlaufzeit. Eine Kündigung vor Ablauf der Mindestlaufzeit (insbesondere gemäß §§ 621, 627, 648 BGB) ist ausgeschlossen. Der Vertrag beginnt am Tag der fernmündlichen Vereinbarung oder spätestens am Tag der Unterschrift und ist für die im jeweiligen Hauptvertrag vereinbarte Laufzeit fest geschlossen. 


    2. Die Vertragslaufzeit verlängert sich vorbehaltlich anders lautender Vereinbarung zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber jeweils um die Dauer der Erstlaufzeit (Mindestlaufzeit), wenn nicht eine der Vertragsparteien den Vertrag spätestens 3 Monate vor Ablauf der Erstlaufzeit oder der verlängerten Laufzeit (= Kündigungsfrist) gekündigt hat.


    3. Vorzeitige / freie Kündigungsrechte des Auftraggebers innerhalb der Vertragslaufzeit werden ausgeschlossen.


    4. Der Vertrag endet vorzeitig mit Ablauf des Monats, der dem Widerruf der Bestellung zum Geschäftsführer nachfolgt (Auslauffrist). Für die Auslauffrist steht dem Auftragnehmer das vertragsgemäße Honorar gem. § 5 zu.


    5. Im Fall der vorzeitigen Kündigung des Auftraggebers aus wichtigem Grund bleibt der Vergütungsanspruch des Auftragnehmers unberührt. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Auftragnehmer kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.


    6. Der Auftragnehmer ist berechtigt, das Vertragsverhältnis mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Monatsende zu kündigen.


    7. Das Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund (§ 626 BGB) bleibt unberührt. 


    8. Jede Kündigung bedarf der Schriftform.


    9. Der Vertrag sieht einen genauen und verbindlichen Starttermin vor. Für die Durchführung der Leistung des Auftragnehmers ist ein sog. "Onboarding'' erforderlich, wo der Auftraggeber Zugriff auf ein Portal des Auftragnehmers erhält und wo ihm die Nutzung seiner Leistungen und der Ablauf des Coachings erklärt wird. Sollte der Auftraggeber sich nicht innerhalb von 1 Monat nach dem vereinbarten Starttermin melden und ein “Onboarding” durch den Auftraggeber nicht erfolgen, so ist der Auftragnehmer berechtigt, ab diesem Zeitpunkt (1 Monat nach vereinbarten Starttermin) den vereinbarten Betrag in Rechnung zu stellen und der sich im Annahmeverzug befindliche Auftraggeber ist verpflichtet, den Rechnungsbetrag zu zahlen. Der Vertrag beginnt dann mit 1-monatiger Verzögerung und endet entsprechend 1 Monat später. 


    10. Sollte ein Starttermin nicht verbindlich vereinbart sein, so hat ein “Onboarding” innerhalb von 3 Monaten, ab dem Datum der Auftragsbestätigung, zu erfolgen. Sollte innerhalb dieser 3 Monate kein “Onboarding” erfolgt sein, ist der Auftragnehmer berechtigt, ab diesem Zeitpunkt (3 Monate ab Datum der Auftragsbestätigung) den vereinbarten Betrag in Rechnung zu stellen. Der im Annahmeverzug befindliche Auftraggeber ist verpflichtet, den Rechnungsbetrag zu zahlen. Der Vertrag beginnt dann mit 3-monatiger Verzögerung und endet entsprechend 3 Monate später.


    § 19 Schutz des geistigen Eigentums / Nutzungsrechte / Schutzrechte / Vertragsstrafe


    1. Der Auftragnehmer hat an allen Texten, Bildern, Videos, Aufzeichnungen, Dateien, Webinaren, Datenbanken etc., die vom Auftragnehmer veröffentlicht werden (z.B. auf Social Media, per E-Mail, Video Consulting, Video Coaching  oder auf passwortgeschützten Plattformen), ausschließliche Urheberverwertungsrechte. Jegliche Nutzung dieser Inhalte ist ohne Zustimmung vom Auftragnehmer nicht gestattet.


    2. Der Auftraggeber erhält ausschließlich für die Dauer der Vertragslaufzeit ein einfaches Nutzungsrecht in Bezug auf die vom Auftragnehmer erstellten und zur Verfügung gestellten Arbeits- und Leistungsergebnisse (z. B. Informationen, Video Coachings, Dokumente, Auswertungen, im Rahmen der Auftragserfüllung erworbenes Knowhow, Werbeanzeigen,  Zeichnungen, Materialien, Pflichtenhefte, Programmentwürfe, (elektronische) Dateien, Datensammlungen, Individualsoftware einschließlich dazugehöriger Dokumentation, Handbücher und IT-Systeme in Form von Quellcodes oder in sonstiger Form) sowie im passwortgeschützten Mitgliederbereich vom Auftragnehmer hinterlegten Inhalte, Dateien, Dokumente und Video Coachings. Dieses Nutzungsrecht dient der Durchführung des individuell mit dem Auftraggeber geschlossenen Vertrags. Solange Arbeitsergebnisse nicht fertiggestellt sind, gelten die entsprechenden Teilergebnisse als Arbeitsergebnisse im Sinne dieser Bestimmungen.


    3. Die Einräumung einfacher Nutzungsrechte erfolgt nur solange der Auftraggeber dem Auftragnehmer die nach dem Hauptvertrag zustehende Vergütung vollständig entrichtet und einen separaten Lizenzvertrag mit zeitlich beschränkter Nutzungslizenz am Leistungsgegenstand „Überzeugungssystem“ abgeschlossen und damit Lizenzen für die vereinbarte Anzahl an Mitarbeitern erworben hat. Ist Ratenzahlung vereinbart, erfolgt der Anspruch auf zeitlich beschränkte Nutzung des nach Absatz 2 benannten Nutzungsrechts vorbehaltlich anderslautender Individualvereinbarung aus dem separaten Lizenzvertrag mit zeitlich beschränkter Nutzungslizenz erst mit vollständiger Zahlung der letzten Rate an den Auftragnehmer und gemäß separatem Lizenzvertrag. 


    4. Der Auftraggeber steht dafür ein, dass die im Rahmen des Auftrags vom Auftragnehmer gefertigten Berichte, Entwürfe, Aufstellungen und Berechnungen sowie weitere Unterlagen und Dateien im Zusammenhang mit dem Auftrag nur für die vertraglich vereinbarten Zwecke verwandt und nicht ohne ausdrückliche Zustimmung vervielfältigt, bearbeitet, übersetzt und nachgeahmt werden.


    5. Für den Fall, dass Nutzungsrechte an vom Auftragnehmer erstellter Dateien, externer Softwarekonfigurationen und eigener Software eingeräumt sind, erlöschen die Nutzungsrechte des Auftraggebers mit Ende der Vertragslaufzeit automatisch, ohne dass es einer gesonderten Erklärung bedarf. Sämtliche damit im Zusammenhang bereitgestellter Dateien, Zugänge, Codes etc. sind mit Vertragsbeendigung auf erstes Anfordern unverzüglich herauszugeben. Eine Vervielfältigung, Bearbeitung u.ä. ist nicht gestattet.


    6. Dem Auftraggeber werden die Zugänge und Logins zu Angeboten (Video Coachings, Consulting, Coaching, Programmen, Trainings, Inhalten und Plattformen) des Auftragnehmers ausschließlich für die Dauer der gebuchten Vertragslaufzeit und in der Regel höchstpersönlich überlassen. Eine Weitergabe der bereit gestellten Zugänge, Logindaten und der Inhalte seiner Mitgliederplattformen an nicht von Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber autorisierten Dritten ist strengstens untersagt. Bei Zuwiderhandlungen gegen die vorgenannte Verpflichtung gilt eine angemessene Vertragsstrafe, deren Höhe vom Auftragnehmer im billigen Ermessen programmabhängig festzusetzen ist und die im Einzelfall mindestens 36.000,00 Euro betragen, dem Auftragnehmer gegenüber als verwirkt. Der Zugriff durch Betriebsangehörige / Mitarbeiter des Auftraggebers ist grundsätzlich genehmigungsfähig, muss vom Auftragnehmer aber ausdrücklich gegenüber dem Auftraggeber genehmigt und bestätigt werden.


    7. Mit Nutzung der Mitgliederplattformen des Auftragnehmers stimmt der Auftraggeber der Auswertung des individuellen Nutzerverhaltens und der Erhebung der damit einhergehenden Daten (auch IP- und MAC-Adresse), die Personenbezug haben können, auf der jeweiligen Plattform durch den Auftragnehmer und dem Einsatz entsprechender Software für die Dauer der Vertragslaufzeit zu.


    8. Die Verletzung der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowie der Urheberrechte des Auftragnehmers werden zivilrechtlich immer verfolgt und strafrechtlich bei der zuständigen Ermittlungsbehörde zur Anzeige gebracht.


    9. Der Auftraggeber erhält kein Nutzungsrecht in Bezug auf Werbetexte / Telefonakquisetexte-, -skripte und -leitfäden / Akquisetexte / Verkaufstexte / Verkaufsgesprächstexte-, -skripte und -leitfäden / Verkaufspräsentationen / Vorlagen / Entwürfen / Anzeigen / Bilder / Visualisierungen / Berechnungen, die vom Auftragnehmer auf seinen Webseiten, Präsentationen, Dateien oder innerhalb von Foren / Gruppen veröffentlicht sind. 


    10. Sämtliche sich aus dem Urheberrecht ergebenden Verwertungsrechte an den vom Auftragnehmer verwendeten und/ oder veröffentlichten Materialien (Bilder, Videos, Texte, im Rahmen von Veranstaltungen herausgegebene schriftliche Unterlagen, Webinare, Datenbanken etc.) liegen beim Auftragnehmer. Jede Verwendung (insbesondere Vervielfältigung, Verbreitung, Nutzung für die Zwecke der Unterrichtsgestaltung, Übersetzung, Nachdruck und öffentliche Wiedergabe) ohne die ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers ist untersagt. Etwaige Erlaubnisanfragen hinsichtlich des Urheberrechts sind dem Auftragnehmer per E-Mail zu übermitteln. Eine entsprechende Erlaubnis wird durch den Auftragnehmer nur in Schriftform erfolgen.


    11. Das Nutzungsrecht des Auftraggebers an den genannten Materialien beschränkt sich im Übrigen auf die Nutzung im Rahmen des Vertragszwecks (z.B. Nutzungsmöglichkeit des passwortgeschützten Mitgliederbereichs während der Vertragslaufzeit – ohne Berechtigung zur Vervielfältigung oder Verbreitung). Die Einräumung von Nutzungsrechten in Bezug auf Werbetexte/ Anzeigen des Auftragnehmers, die auf Webseiten bzw. innerhalb von Foren/ Gruppen des Auftragnehmers veröffentlicht sind, erfolgt nicht.


    12. Vervielfältigt der Auftraggeber eines der nach Ziffer 10. geschützten Materialien des Auftragnehmers oder verbreitet er diese oder verwendet er diese in sonstiger Weise außerhalb des vereinbarten Vertrages (insbesondere in den in Ziffer 10. genannten Formen) wird eine angemessene – den Umfang des Verstoßes und den daraus entstehenden Schaden berücksichtigende – vom Auftragnehmer festzusetzende und im Streitfall vor dem zuständigen Gericht zu prüfende Vertragsstrafe verwirkt. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadensersatzes wird durch Zahlung der Vertragsstrafe nicht ausgeschlossen.    


    13. Neben der Verwirkung der Vertragsstrafe wird ein Verstoß nach Ziffer 12. in der Regel zwecks strafrechtlicher Überprüfung der zuständigen Ermittlungsbehörde zur Kenntnis gebracht (Strafanzeige). Dies gilt insbesondere im Falle der unbefugten Verwendung der Materialien oder Methoden des Auftragnehmers durch den Auftraggeber. Zivilrechtliche Ansprüche (insbesondere Schadensersatz) bleiben unberührt.


    14. Der Auftragnehmer erbringt seine Leistung mit der erforderlichen Sorgfalt und in hoher Qualität. Sollte ein Auftraggeber Reklamationen oder Anregungen haben, ist der Auftragnehmer für entsprechende Hinweise jederzeit offen. 


    § 20 Verhalten / Rücksichtnahme


    1. Der Auftraggeber hat die üblichen Verhaltensweisen eines redlichen Kaufmanns gegenüber dem Auftragnehmer zu gewährleisten. Der Auftragnehmer behält sich vor, jede rechtswidrige und / oder unsachgemäße beziehungsweise sachgrundlose Äußerung über das Unternehmen und die Dienstleistungen des Auftragnehmers, sei es durch Auftraggeber, Kunden, Mitbewerber oder anderweitige Dritte, insbesondere unwahre Tatsachenbehauptungen und Schmähkritiken, zivilrechtlich zu verfolgen und darüber hinaus ohne Vorankündigung zur Strafanzeige zu bringen. 


    2. Der Auftraggeber hat bei Teilnahme an Programmen und Dienstleistungen des Auftragnehmers den inhaltlich störungsfreien Fortgang daran zu fördern und durch kaufmännisch adäquates Verhalten gegenüber dem Auftragnehmer und den anderen Teilnehmern zu gewährleisten. Sofern der Auftraggeber durch unangemessenes Verhalten den Betrieb der Angebote, Video Coachings, Consultings, Coachings, Programme, Trainings und Dienstleistungen des Auftragnehmers jedoch beeinträchtigt, wird der Auftragnehmer den Auftraggeber einmalig auffordern, die Beeinträchtigungen abzustellen. Im Wiederholungsfall ist der Auftragnehmer sodann berechtigt, den Auftraggeber von seinen Angeboten, Video Coachings, Consultings, Coachings, Programmen, Trainings und Dienstleistungen vorübergehend oder dauerhaft auszuschließen. Der Vergütungsanspruch des Auftragnehmers bleibt in diesen Fällen unberührt.


    3. Von der Teilnahme an Communities und Gruppen des Auftragnehmers kann der Auftraggeber vorübergehend oder dauerhaft ausgeschlossen werden, wenn (z.B. durch geschäftsschädigende Äußerungen) die Interessen des Auftragnehmers durch den Auftraggeber mehr als unerheblich verletzt oder beeinträchtigt werden. 


    § 21 Abwerbeverbot


    Der Auftraggeber wird während der Laufzeit des Vertrages und innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren nach Vertragsbeendigung keine der gegenwärtigen Geschäftsführer oder Arbeitnehmer des Auftragnehmers abwerben, wobei diese Beschränkung nicht für die Einstellung von Mitarbeitern gilt, deren Anstellungsverhältnis zuvor vom Auftragnehmer beendet wurde, die ihr Anstellungsverhältnis von sich aus vor Aufnahme von Gesprächen mit dem Auftraggeber über eine Einstellung kündigen oder eine einvernehmliche Aufhebung vereinbaren oder die sich von sich aus ohne Veranlassung beim Kunden bewerben.


    § 22 Erfüllung / Fortbestehen der Zahlungspflicht / Höhere Gewalt


    1. Der Auftragnehmer führt die vereinbarten Leistungen mit der erforderlichen Sorgfalt aus. Der Auftragnehmer ist berechtigt, sich zur Erfüllung der Leistungspflicht der Hilfe Dritter zu bedienen.


    2. Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nach oder nimmt der Auftraggeber die angebotene Leistung nicht entgegen, befreit dieses den Auftraggeber nicht von der Zahlungsverpflichtung.


    3. Höhere Gewalt, Streik, unverschuldetes Unvermögen auf Seiten des Auftragnehmers oder eines seiner Dienstleister verlängern die Leistungsfrist um die Dauer der Behinderung, zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit von mindestens 1 Monat. Alternativ kann der Auftragnehmer wegen des noch nicht erfüllten Teils der Lieferung oder Leistung ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.


    4. Ereignisse höherer Gewalt, die die Leistung wesentlich erschweren oder zeitweilig unmöglich machen, berechtigen den Auftragnehmer, die Erfüllung seiner Leistung um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. Der höheren Gewalt stehen Krankheit, Arbeitsunfähigkeit, Arbeitskampf und ähnliche Umstände gleich, soweit sie unvorhersehbar, schwerwiegend und unverschuldet sind. Der Auftragnehmer teilt dem Auftraggeber unverzüglich den Eintritt solcher Umstände mit.


    § 23 Teilnahme an Seminaren und Veranstaltungen


    1. Sofern der Auftraggeber die Teilnahme von Seminaren oder Veranstaltungen beim Auftragnehmer bucht, ist seine Buchung verbindlich. Der Auftragnehmer bestätigt dem Auftraggeber die Buchung in der Regel per E-Mail. 


    2. Der Auftraggeber ist nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes berechtigt, von seiner Buchung zurückzutreten nach Maßgabe der Bestimmungen gemäß Absatz 3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer den wichtigen Grund bereits zusammen mit der Rücktrittserklärung qualifiziert nachzuweisen. 


    3. Geht die Rücktrittserklärung im Fall des Vorliegens eines wichtigen Grundes bis zu 6 Wochen vor Beginn der Veranstaltung beim Auftragnehmer ein, entstehen Bearbeitungskosten in Höhe von 35% der jeweiligen Teilnahmegebühr. Bei weniger als 6 Wochen und bis zu 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn werden 50% der Teilnahmegebühr fällig. Bei einer Rücktrittserklärung (eingehend beim Auftragnehmer) weniger als 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn wird die volle Teilnahmegebühr erhoben.  

    Dem Auftraggeber bleibt jedoch der Nachweis vorbehalten, dass dem Auftragnehmer kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden als in Höhe der vorgenannten Pauschalen entstanden ist.


    4. Ein Ersatzteilnehmer des Auftraggebers darf nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch den Auftragnehmer gestellt werden.


    § 24 Durchführung von Video Coachings, Seminaren und Veranstaltungen / Abgabe und Ausfall


    1. Der Veranstaltungsort ist in der aktuellen Veranstaltungsbeschreibung oder im Bestätigungsschreiben angegeben, bei Firmenveranstaltungen im Angebot bzw. der Auftragsbestätigung zu entnehmen.


    2. Im Falle des behördlichen Verbots bereits gebuchter und bestätigter Veranstaltungen oder behördlicher Beschränkungen / Auflagen (z.B. während Pandemien, höherer Gewalt) ist der Auftragnehmer berechtigt, dem Auftraggeber mit 30-tägigem Vorlauf binnen 12 Monaten nach dem Termin der abgesagten Veranstaltung eine Ersatzveranstaltung anzubieten. Erst wenn innerhalb dieses Zeitraums kein Ersatzangebot erfolgt, ist der Auftraggeber zum Rücktritt/Kündigung berechtigt. Ausgenommen davon ist der Rücktritt/Kündigung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes. Der Auftragnehmer empfiehlt den Abschluss einer Rücktrittsversicherung.


    3. Der Auftragnehmer behält es sich vor, im Voraus bekannt gegebene Veranstaltungszeiten, Seminaruhrzeiten, Eventzeiten und Zeiten für Video-Coachings im angemessenen Rahmen einseitig anzupassen. Dies betrifft insbesondere Live Video-Coachings und Live-Calls. Die Anpassung wird dem Auftraggeber gegebenenfalls spätestens 7 Tage im Voraus mitgeteilt, für Live Video-Coachings und Live-Calls spätestens 1 Stunde im Voraus. Eine Verkürzung der Vertragsdauer ist damit nicht verbunden. 


    § 25 Seminare, Events und Veranstaltungen / Stornierungen und Umbuchungen


    1. Bei der Teilnahme an Veranstaltungen, Seminaren oder Events gelten die vom Auftragnehmer angegebenen Preise, zzgl. gesetzliche Umsatzsteuer. Neben den angegebenen Preisen können Preise auch individuell vereinbart werden.


    2. Teilnahmegebühren werden unmittelbar nach Buchung der Veranstaltung beim Auftragnehmer fällig. Sollte der Auftraggeber die entsprechende Teilnahmegebühr nicht bis zum Beginn der jeweiligen Veranstaltung verrichtet haben, wird ihm die Teilnahme an der Veranstaltung versagt.


    3. Die genannten Preise für Veranstaltungen, Seminare und Events beinhalten die Veranstaltungsleistungen und die Unterlagen zur Veranstaltung nach Verfügbarkeit, sofern nichts anderes individuell vom Auftragnehmer angegeben ist.

    Sofern nicht im Angebot ausdrücklich angegeben, sind Mittagsbuffet, Getränke und weitere Verpflegung nicht im Preis inbegriffen.


    4. Sonstige Kosten im Zusammenhang mit der Schulung, wie beispielsweise Übernachtungs- und Fahrtkosten, hat der Teilnehmer / Auftraggeber selbst zu tragen. Ein Nichterscheinen oder eine nur zeitweise Teilnahme an einer Veranstaltung berechtigt nicht zur Kürzung der Teilnahmegebühr.


    5. Wenn Krankheit oder anderweitige Gründe den Teilnehmer / Auftraggeber an der Teilnahme einer gebuchten Veranstaltung hindern, so ist dieser dazu berechtigt, den von ihm gebuchten Leistungsanspruch auf eine dritte Person zu übertragen und den Auftragnehmer schriftlich (per E-Mail oder Post) darüber zu informieren. Bedingung für diese Übertragung ist, dass der vollständige Preis entrichtet wurde und der Auftragnehmer schriftlich zugestimmt hat.


    6. Sollte eine Veranstaltung, ein Seminar oder ein Event infolge höherer Gewalt nicht als Präsenzveranstaltung in einer Veranstaltungslocation stattfinden können, kann der Auftragnehmer die Durchführung in Form eines Online-Seminars zum gleichen oder alternativen Veranstaltungsdatum anbieten. Der alternative Veranstaltungstermin wird dem Auftraggeber per E-Mail mitgeteilt.


    7. Der jeweilige Umsatzsteuersatz ist nicht Bestandteil der vereinbarten Preise, sondern fällt separat an. 


    8. Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber immer eine Rechnung aus. Bei einer Online-Buchung kann der Auftragnehmer diese Rechnung auch in Form eines elektronischen PDF-Dokuments (PDF-Datei) zur Verfügung stellen und diese per E-Mail übermitteln. 


    9. Bei Auftraggebern, die nicht Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind, ist der Auftragnehmer im Verzugsfall dazu berechtigt, eine Verzugspauschale in Höhe von 40,00 Euro zu erheben (§ 286 Abs. 5 BGB).


    § 26 Verstoß gegen moralische Grundsätze des Auftragnehmers


    1. Der Auftragnehmer lehnt extreme und radikale Weltanschauungen ab (insbesondere Rechtsextremismus und Linksextremismus). Er lehnt des Weiteren jede Weltanschauung ab, die nicht mit der demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland vereinbar ist. 


    2. Auftraggebern / Teilnehmern von Veranstaltungen des Auftragnehmers ist jedes Verhalten untersagt, das extreme und radikale Weltanschauungen im Sinne von Ziffer 1. fördert. Der Auftragnehmer weist ausdrücklich darauf hin, dass der Auftragnehmer strafbare Handlungen jeder Form durch Auftraggeber nicht duldet.


    3. Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Auftraggebern bei Verstößen gegen die moralischen Grundsätze des Auftragnehmers nach einmaliger Abmahnung für die verbleibende Zeit von der Veranstaltung, des Video Coachings, etc. auszuschließen. Bei Begehung strafbarer Handlungen behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, den betreffenden Auftraggeber ohne vorherige Abmahnung von der Veranstaltung, des Video Coachings, etc. auszuschließen. Die Gegenleistungspflicht des Auftraggebers bleibt in diesen Fällen unberührt. 


    § 27 Widerruf


    Der Auftragnehmer schließt Verträge ausschließlich mit Unternehmern im Sinne § 14 BGB. Es besteht kein Widerrufsrecht des Auftraggebers, auch wenn der Vertrag ausschließlich unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln geschlossen wird.


    § 28 Schlussbestimmungen / Anwendbares Recht / Gerichtsstand


    1. Sollten eine oder mehrere Regelungen dieses Vertrages unwirksam sein, ihre Wirksamkeit durch spätere Umstände verlieren oder eine von beiden Parteien festgestellte Vertragslücke bestehen, so berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Die Vertragspartner werden in diesem Fall die ungültige Bestimmung durch eine andere ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der weggefallenen Regelung in zulässiger Weise am nächsten kommt. Es ist der ausdrückliche Wille der Parteien, dass diese salvatorische Klausel keine bloße Beweislastumkehr zur Folge hat, sondern §139 BGB insgesamt abbedungen ist.


    2. Diese AGB sowie das umseitige Auftragsformular geben die abschließend geregelten Vertragspunkte wieder. Es bestehen keine schriftlichen oder mündlichen Nebenabreden bzw. entfalten keine Rechtswirkung für dieses Vertragsverhältnis. Ergänzungen und Änderungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung oder Aufhebung dieser Klausel. Dieses Schriftformerfordernis gilt auch für eine Abänderung des Schriftformerfordernisses. Im Übrigen kann das Formerfordernis nicht durch mündliche Vereinbarungen, konkludentes Verhalten oder stillschweigend außer Kraft gesetzt werden. Auch die wiederholte Gewährung einer Leistung oder Vergünstigung begründet einen Rechtsanspruch für die Zukunft nur bei Beachtung der Schriftform. 


    3. Ansprüche aus diesem Dienstleistungsvertrag müssen von beiden Parteien innerhalb eines Monats nach Vertragsbeendigung geltend gemacht werden; andernfalls sind sie verwirkt.


    4. Auf diesen Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes, Anwendung. Erfüllungsort ist der Sitz des Auftragnehmers. 


    5. Ausschließlicher kaufmännischer Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers.


    6. Ausschließlich zuständig für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber ist der Sitz des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer ist jedoch berechtigt, seine Ansprüche gegen den Auftraggeber auch am allgemeinen Gerichtsstand des Auftraggebers zu erheben.


    7. Die Vertragssprache ist deutsch.


    Besondere Regelungen für die Teilnahme an Video Coaching, Consulting, Coaching, Mitgliederplattformen, Seminaren und Trainings


    § 29 Respektvolle Umgangsformen


    1.  Der Auftraggeber hat im Rahmen des Vertragsverhältnisses mit dem Unternehmen des Auftragnehmers auch stets respektvoll mit anderen Teilnehmern / Auftraggebern / Kunden und seinen Mitarbeitern umzugehen.


    2. Bei schuldhaften Zuwiderhandlungen ist der Auftragnehmer nach einmaliger Vorwarnung berechtigt, den Zugang des Auftraggebers zu seinen Video Coaching-, Consulting-, Coaching-, Programm- und Trainingsinhalten nach billigem Ermessen vorübergehend oder dauerhaft zu sperren beziehungsweise den Auftraggeber von der Teilnahme an seinen Seminaren auszuschließen. Die vertraglichen Verpflichtungen des Auftraggebers dem Auftragnehmer gegenüber bleiben in diesem Fall unberührt.


    § 30 Unzulässiges Account-Sharing


    1. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt den vom Auftragnehmer erhaltenen Account beziehungsweise die Logindaten zu seinen Plattformen / Video Coaching-, Consulting-, Coaching-, Programm- und Trainingsinhalten an Dritte weiterzugeben, es sei denn, der Auftragnehmer hat einer solchen Weitergabe ausdrücklich schriftlich zugestimmt (zum Beispiel hinsichtlich festangestellter Mitarbeiter des Auftraggebers).


    2. Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Zugang zu seinen IT-Systemen per IP-Abgleich dauerhaft zu überwachen. Der Einsatz von Technologien, welche die IP-Adresse des Nutzers beim Zugriff auf seine IT-Systeme sowie Video Coaching-, Consulting-, Coaching-, Programm- und Trainingsinhalte verschleiert, sonstwie verfälscht oder anonymisiert (zum Beispiel Tor-Browser), ist verboten. 


    3. Bei schuldhafter Zuwiderhandlung gegen die Verpflichtungen aus Absatz 1 und 2 ist der Auftragnehmer berechtigt, den Account des Auftraggebers zu den Systemen des Auftragnehmers nach billigem Ermessen vorübergehend oder auch dauerhaft zu sperren. Die vertraglichen Verpflichtungen des Auftraggebers dem Auftragnehmer gegenüber bleiben in diesem Fall unberührt.


    4. Unerlaubtes Account-Sharing ist eine Straftat, welche der Auftragnehmer zivil- und strafrechtlich verfolgen lässt.


    § 31 Akquise anderer (Video) Coaching-Teilnehmer


    1. Dem Auftraggeber ist es im Einzelfall gestattet, andere Coaching-Teilnehmer aus den Video Coaching-, Consulting-, Coaching- und Trainingsprogrammen des Auftragnehmers für eigene Aufträge zu akquirieren. Die systematisch angelegte Mitarbeiter- und Kundenakquise ist jedoch untersagt. Kein Coaching-Teilnehmer darf durch Akquise-Versuche des Auftraggebers belästigt werden.


    2. Im Falle der schuldhaften Zuwiderhandlung ist der Auftragnehmer nach einmaliger Verwarnung im Wiederholungsfall berechtigt, den Auftraggeber nach billigem Ermessen vorübergehend oder dauerhaft von der Teilnahme an seinen Video Coaching Gruppen, Coaching Gruppen und Social Media Gruppen - auszuschließen. Die vertraglichen Verpflichtungen des Auftraggebers dem Auftragnehmer gegenüber bleiben in diesem Fall unberührt.


    § 32 Verbot der Weitergabe von internen Informationen und Betriebsgeheimnissen


    1. Während der Trainings und Live Video Coaching Gruppen des Auftragnehmers geben andere Coaching-Teilnehmer unter Umständen betriebsinterne Informationen und geschäftliche Details preis. Insoweit ist stets und vollumfänglich Stillschweigen gegenüber Externen und Dritten zu bewahren. Eine Verbreitung dieser Informationen ist verboten.


    2. Der Auftragnehmer ist berechtigt bei wiederholter schuldhafter Zuwiderhandlung des Auftraggebers und seiner Mitarbeiter dessen Zugänge und Logins zu Video Coaching, Consulting, Coaching, Programmen, Inhalten und Trainings des Auftragnehmers nach billigem Ermessen vorübergehend oder dauerhaft zu sperren. Die vertraglichen Verpflichtungen des Auftraggebers dem Auftragnehmer gegenüber bleiben in diesem Fall unberührt.


    § 33 Verbot der Störung von Video Coaching, Consulting, Coaching, Trainings- und Programmabläufen


    1. Dem Auftraggeber sind jegliche Handlungen, die eine Störung beziehungsweise Beeinträchtigung von Video Coaching, Consulting, Coaching, Trainings- und Programmabläufen des Auftragnehmers und / oder der Kundenerfahrung anderer Teilnehmer bewirken, untersagt. Dies gilt sowohl innerhalb als auch außerhalb der vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellten Video Coaching- und Trainingsstrukturen. 


    2. Der Auftragnehmer ist berechtigt bei wiederholter schuldhafter Zuwiderhandlung des Auftraggebers und seiner Mitarbeiter dessen Zugänge und Logins zu Video Coaching, Consulting, Coaching, Programmen, Inhalten und Trainings des Auftragnehmers nach billigem Ermessen vorübergehend oder dauerhaft zu sperren. Die vertraglichen Verpflichtungen des Auftraggebers dem Auftragnehmer gegenüber bleiben in diesem Fall unberührt.



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